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Angabe in Elster Kurzfristige Beschäftigung (70 Tage)

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    Angabe in Elster Kurzfristige Beschäftigung (70 Tage)

    Nachdem meine Suche hier im Forum ergebnislos bzw. nicht hilfreich waren, stelle ich mein Problem mal kurz vor.

    Ich habe 2019 neben meiner normalen Tätigkeit eine kurzfristige Beschäftigung in der Gastronomie. Laut der Steuerberaterin meiner Chefin kann ich bei meiner Steuererklärung die Lohnsteuer sowie die Fahrkosten der kurzfristigen Beschäftigung absetzen.

    Wenn ich jetzt ganz regulär in meiner Steuererklärung die Daten für meine Haupttätigkeit angebe und hier meine Werbekosten etc. angebe, bekomme ich eine Rückzahlung.
    Nun möchte ich die Daten für meine kurzfristige Beschäftigung eingeben. Im Forum hier steht, man soll bei der Anlage N bei Lohnsteuerbescheinigungen Klasse 1-5 "weiter Daten hinzufügen". Hier gebe ich dann meinen Arbeitslohn sowie meine Lohnsteuer an. Bei dem Solidaritätszuschlag muss ich eine Null eingeben, sonst kommt hier eine Fehlermeldung. Wenn ich jetzt die Steuer nochmals berechnen lasse, muss ich ordentlich nachzahlen. Ich habe bei Fahrkosten auch weiter Daten hinzugefügt, das reduzierte das Ganze etwas, aber es bleibt bei einer großen Rückzahlung.

    Wo bzw. wie muss ich nun genau die Daten meiner kurzfistigen Beschäftigung angeben?


    #2
    Hallo,

    Erstens: Du kannst keine Lohnsteuer absetzen. Das hast du falsch verstanden.
    Bei einer Nebenbeschäftigung auf Steuerkarte (Klasse VI) kann es durchaus zu Nachzahlungen kommen
    Arbeitest du wirklich mit ElsterFormular?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Wo bzw. wie muss ich nun genau die Daten meiner kurzfistigen Beschäftigung angeben?
      Du hast die Daten deiner zweiten Lohnsteuerbescheinigung schon richtig erfasst. Dass daraus ein Nachzahlung resultiert, ist ganz normal.

      Da in deinem Fall Erklärungspflicht nach § 46 EStG besteht, kannst du daran auch nichts ändern. Die Entfernungspauschale hast du ja schon eingetragen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Mein Fehler, nicht Elster Formular sondern Elster Webanwendung.
        Allerdings habe ich eine Steuerkarte, wo die Steuerklasse 6 zugrunde liegt. Allerdings wenn ich die Daten bei Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 6 angebe, kommt das selbe raus. Nachdem ich nachgefragt habe, hieß es allerdings, das ich die Daten da nicht hinkommen.
        Ich verlasse mich hier explizit auf die Aussage der Steuerberaterin, die Aussage, was ich absetzen kann, kommt von ihr.

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          #5
          Hallo,

          Zitat: Nachdem ich nachgefragt habe, hieß es allerdings, das ic die Daten da nicht hinkommen
          Natürlich kommen sie da hin.
          Falls die Steuerberaterin das so gesagt haben sollte, wäre das gelinde gesagt, absoluter Blödsinn.
          Hast du die Anlage Vorsorgeaufwand beigefügt?
          Nochmals. Nachzahlung bei Steuerklasse 6 ist durchaus die Regel

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            Bei Mein ELSTER steht für Lohnsteuerbescheinigungen der Steuerklasse 6 unter 2. tatsächlich eine eigene Eintragungsmöglichkeit zur Verfügung.

            Am Ergebnis wird die Erfassung dort aber nichts ändern. Wichtiger ist, dass die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung vollständig

            in der Anlage Vorsorgeaufwand erfasst werden. Die musst du extern addieren!

            Steuerklasse_6.JPG
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Smithy Beitrag anzeigen
              Ich verlasse mich hier explizit auf die Aussage der Steuerberaterin, die Aussage, was ich absetzen kann, kommt von ihr.
              Sie hat mit Sicherheit nicht gesagt, dass du die Lohnsteuer absetzen kannst, sondern davon, dass du sie angeben kannst und sie dann auf die Einkommensteuer angerechnet wird.

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