Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerberechnung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Steuerberechnung

    Der Zeitpunkt der Zahlung ist massgebend.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Megi
    antwortet
    AW: Steuerberechnung

    mit dem aktuellen Wechselkurs?

    gehe ich davon aus

    Einen Kommentar schreiben:


  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Steuerberechnung

    Umrechnen in Euro, dies ist unsere Währung.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Megi
    antwortet
    AW: Steuerberechnung

    Wie soll ich die Studienkosten eintragen, wenn die nicht in Euro bezahlt wurden?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuerberechnung

    Sonderausgaben führen nie zu einem Verlust und deshalb auch nicht zu einem Verlustvortrag

    Nur wenn die Studienkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden, was aber vom Finanzamt nur bei einem Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung

    bzw. einem Zweitstudium anerkannt wird, wirken sich die Studienkosten über einen Verlustvortrag steuerlich in der Zukunft aus.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Bernd1957
    antwortet
    AW: Steuerberechnung

    Mal ganz einfach ausgedrückt,du bekommst deine Sonderausgaben nicht 1 zu 1 zurück.
    Die Sonderausgaben wirken nur steuermindernd.

    Einen Kommentar schreiben:


  • stiller
    antwortet
    AW: Steuerberechnung

    Zitat von Vvstef Beitrag anzeigen
    Was genau bedeutet nochmal zu versteuerndes Einkommen?

    Ich bin Student und habe Studienkosten, die ich als Sonderausgaben in dem Formular eingetragen habe. Wieso sind diese Kosten nicht mitgerechnet?
    Das zvE (zu versteuernde Einkommen) siehst Du in der Steuerberechnung wie den GdE (Gesamtbetrag der Einkünfte). Ein Verlust entsteht nur durch einen negativen GdE.
    Zuletzt geändert von stiller; 06.08.2019, 18:03. Grund: Rechtschreibung

    Einen Kommentar schreiben:


  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Steuerberechnung

    Hier ergänzend noch ein kurzes Berechnungsschema für das zu versteuernde Einkommen:

    https://www.haufe.de/finance/finance...HI2538053.html

    Einen Kommentar schreiben:


  • multi
    antwortet
    AW: Steuerberechnung

    Es gibt Einkünfte, i.A. Bruttolohn abzüglich Werbungskosten. Negative Einkünfte sind ein Verlust, der ins nächste Jahr übertragen wird.

    Von den Einkünften werden Sonderausgaben abgezogen, das ergibt das zu versteuernde Einkommen. Dieses ist entscheidend für die festzusetzende Einkommensteuer.

    Für ein negatives zvE wird eine ESt von Null festgesetzt.
    Wurde vorher Steuer, z.B. vom Lohn, einbehalten, gibt es die zurück.
    Würde keine Steuer einbehalten, gibt es logischerweise auch keine zurück.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Steuerberechnung

    Grob gesagt: Ihre Einnahmen abzüglich der von Ihnen geltend gemachten Aufwendungen - also auch die Studienkosten - ergeben das zu versteuernde Einkommen. Nach diesem zu versteuernden Einkommen ergibt sich in der entsprechenden Steuertabelle - z. B. Grundtabelle bei Alleinstehenden -die sogenannte festzusetzende Steuer. Darauf werden einbehaltene Steuerabzugsbeträge angerechnet. Sind diese höher als die festgesetzte Steuer ergibt sich als verbleibender Betrag eine Erstattung - mit - gekennzeichnet.
    Zuletzt geändert von ; 06.08.2019, 17:50.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Vvstef
    antwortet
    AW: Steuerberechnung

    Was genau bedeutet nochmal zu versteuerndes Einkommen?

    Ich bin Student und habe Studienkosten, die ich als Sonderausgaben in dem Formular eingetragen habe. Wieso sind diese Kosten nicht mitgerechnet?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuerberechnung

    Maßgeblich ist allein der Wert in der Tabelle unter verbleibende Beträge. -50 bedeutet, du bekommst eine Steuererstattung in Höhe von 50,00 €.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Vvstef
    hat ein Thema erstellt Steuerberechnung.

    Steuerberechnung

    Guten Tag! Heute habe ich meine Bescheiddaten für 2018 erhalten. Kann mir jemand erklären, was diese 2 Zeilen bedeuten.

    Da in der Tabelle steht:
    verbleibende Beträge: -50 Euro (insgesamt)

    und unten:
    Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -150 Euro
    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern nach dem Grundtarif . . . . . . . . . . -150 Euro

    (50 und 150 sind nur Beispiele)


    Was bedeutet zu versteuerndes Einkommen und wieso ist der negativ? Ich habe schon positive Einkünfte.
    Erhalte ich jetzt 50 oder 150 Euro? Oder muss ich zahlen?

    Danke im Voraus!!!
Lädt...
X