AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?
Danke, mhanft, so hatte ich das gemeint.
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Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?
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Zitat von Elster317 Beitrag anzeigendu sagst, ich schulde die deutsche Umsatzsteuer, nicht die spanische? Also rechne ich einfach 19% dazu, trage das ein und trage es dann nochmal bei der Kennzahl 67 ein, ja?
Und "dazu" rechnest du nichts! Wenn die Rechnung 100 € war, trägst du in Zeile 48 links die 100 € ein und rechts 19% davon, also 19 €. Und in Zeile 56 nur die 19 €.
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Genauso machst du das! Man muss die Umsatzsteuer selbst berechnen, weil das Formular nur eine Zeile vorsieht und auch Umsätze zum ermäßigten Steuersatz von 7% denkbar sind.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIn Mein ELSTER werden aufgrund eines Bugs im Moment nur die Zeilennummern angezeigt, nicht die Kennziffern.
Zeile 48 ist für den Erwerb aus Spanien, für den du die deutsche Umsatzsteuer schuldest, die du auch eintragen musst
Gleichzeitig kannst du sie wieder als Vorsteuer geltend machen, so dass das für dich ein Nullsummenspiel ist.
Zu der Kennzahl 67, die dir nicht angezeigt wird, gehört die Zeile 56: Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (...)
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Seit wann müssen deutsche Steuergesetze immer sinnvoll sein?
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Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenZeile 48 ist für den Erwerb aus Spanien, für den du die deutsche Umsatzsteuer schuldest, die du auch eintragen musst
Gleichzeitig kannst du sie wieder als Vorsteuer geltend machen, so dass das für dich ein Nullsummenspiel ist.
Warum dann zwei Einträge?
Das ist doch Nonsens
Wir hatten aber schon mal einen Umsatzsteuerprüfer, der diese Anmeldung geprüft hat (der hatte eine Kontrollmeldung aus dem Ausland - der ausländische "Lieferant" muss ja eine ZM mit der USt-ID des deutschen Leistungsempfängers einreichen, also weiß der deutsche Fiskus, dass eine solche Leistung oder Lieferung "importiert" wurde).
Kleinunternehmer (§ 19 UStG) mit USt-ID tragen nur die Zeile mit der Umsatzsteuer ein und lassen die Zeile mit der Vorsteuer leer.
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Hallo FIGUL,
du hast, glaube ich, das System des Reverse Charge nicht verstanden.
Diese Umsätze müssen in Deutschland erklärt werden, da Leistungsort Deutschland ist.
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Zitat von mhanft Beitrag anzeigenWegen § 13 b Abs. 1 UStG. Da der Leistungsort beim Empfänger in Deutschland liegt, ist das hier umsatzsteuerpflichtig (und kann gleichzeitig als Vorsteuer abgezogen werden).
und wenn ich nichts eintrage ist es doch auch ein Nullsummenspiel
siehe Beitrag Charlie24
Zeile 48 ist für den Erwerb aus Spanien, für den du die deutsche Umsatzsteuer schuldest, die du auch eintragen musst
Gleichzeitig kannst du sie wieder als Vorsteuer geltend machen, so dass das für dich ein Nullsummenspiel ist.
Warum dann zwei Einträge?
Das ist doch Nonsens
Gruß FIGUL
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In Mein ELSTER werden aufgrund eines Bugs im Moment nur die Zeilennummern angezeigt, nicht die Kennziffern.
Zeile 48 ist für den Erwerb aus Spanien, für den du die deutsche Umsatzsteuer schuldest, die du auch eintragen musst
Gleichzeitig kannst du sie wieder als Vorsteuer geltend machen, so dass das für dich ein Nullsummenspiel ist.
Zu der Kennzahl 67, die dir nicht angezeigt wird, gehört die Zeile 56: Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (...)
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Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenes wurde doch keine Vorsteuer bezahlt
Wieso steuerpflichtig?
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AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenBist du wirklich mit ElsterFormular unterwegs oder vielleicht doch mit der Webanwendung Mein ELSTER? Dort werden die Kennziffern derzeit nicht angezeigt.
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[QUOTE=FIGUL;271560]Hallo,
Zitat: Ich habe zwar einen Steuerberater, der ist gerade aber im Urlaub..
Kommt er nicht wieder?
Gruß FIGUL
Ich hoffe doch Ich bin aber ab übermorgen im Urlaub und möchte das noch davor erledigen.
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Kennziffern 46, 47 und 67 habe ich im Elster Formular gar nichtAngehängte Dateien
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Hallo,
Zitat: Ich habe zwar einen Steuerberater, der ist gerade aber im Urlaub..
Kommt er nicht wieder?
Gruß FIGUL
- - - Aktualisiert - - -
Zitat von mhanft Beitrag anzeigenDas sind Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers. Also Kennziffern (nicht Zeile!) 46, 47 und 67.
es wurde doch keine Vorsteuer bezahlt
Wieso steuerpflichtig?
Gruß FIGUL
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Zitat von mhanft Beitrag anzeigenDas sind Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers. Also Kennziffern (nicht Zeile!) 46, 47 und 67.
Ich habe zwar einen Steuerberater, der ist gerade aber im Urlaub...
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Zitat von Elster317 Beitrag anzeigenWo gebe ich aber Leistungen, die ich erworben habe, auf die aber keine Umsatzsteuer entfiel, an, wie z.B. das Webhosting einer Firma mit Sitz in Spanien?
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