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Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

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  • Elster317
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

    Danke, mhanft, so hatte ich das gemeint.

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  • mhanft
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

    Zitat von Elster317 Beitrag anzeigen
    du sagst, ich schulde die deutsche Umsatzsteuer, nicht die spanische? Also rechne ich einfach 19% dazu, trage das ein und trage es dann nochmal bei der Kennzahl 67 ein, ja?
    Ja, es ist die deutsche Umsatzsteuer, weil Webhosting eine "Innergemeinschaftliche Sonstige Leistung" ist, bei der der Ort der Leistung der Sitz des Leistungsempfängers ist (also bei dir hier in Deutschland).

    Und "dazu" rechnest du nichts! Wenn die Rechnung 100 € war, trägst du in Zeile 48 links die 100 € ein und rechts 19% davon, also 19 €. Und in Zeile 56 nur die 19 €.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

    Genauso machst du das! Man muss die Umsatzsteuer selbst berechnen, weil das Formular nur eine Zeile vorsieht und auch Umsätze zum ermäßigten Steuersatz von 7% denkbar sind.

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  • Elster317
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    In Mein ELSTER werden aufgrund eines Bugs im Moment nur die Zeilennummern angezeigt, nicht die Kennziffern.

    Zeile 48 ist für den Erwerb aus Spanien, für den du die deutsche Umsatzsteuer schuldest, die du auch eintragen musst

    Gleichzeitig kannst du sie wieder als Vorsteuer geltend machen, so dass das für dich ein Nullsummenspiel ist.

    Zu der Kennzahl 67, die dir nicht angezeigt wird, gehört die Zeile 56: Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (...)
    Super, ganz herzlichen Dank für deinen Beitrag, jetzt habe ich alles verstanden. Danke auch allen anderen, die sich bei dem Thema beteiligt haben. Eine letzte Nachfrage: du sagst, ich schulde die deutsche Umsatzsteuer, nicht die spanische? Also rechne ich einfach 19% dazu, trage das ein und trage es dann nochmal bei der Kennzahl 67 ein, ja?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

    Seit wann müssen deutsche Steuergesetze immer sinnvoll sein?
    Das beruht auf einer EU-Regelung und gilt für die gesamte EU. Das musste deshalb auch in Deutschland umgesetzt werden.

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  • mhanft
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Zeile 48 ist für den Erwerb aus Spanien, für den du die deutsche Umsatzsteuer schuldest, die du auch eintragen musst
    Gleichzeitig kannst du sie wieder als Vorsteuer geltend machen, so dass das für dich ein Nullsummenspiel ist.
    Warum dann zwei Einträge?
    Das ist doch Nonsens
    Seit wann müssen deutsche Steuergesetze immer sinnvoll sein?

    Wir hatten aber schon mal einen Umsatzsteuerprüfer, der diese Anmeldung geprüft hat (der hatte eine Kontrollmeldung aus dem Ausland - der ausländische "Lieferant" muss ja eine ZM mit der USt-ID des deutschen Leistungsempfängers einreichen, also weiß der deutsche Fiskus, dass eine solche Leistung oder Lieferung "importiert" wurde).

    Kleinunternehmer (§ 19 UStG) mit USt-ID tragen nur die Zeile mit der Umsatzsteuer ein und lassen die Zeile mit der Vorsteuer leer.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

    Hallo FIGUL,

    du hast, glaube ich, das System des Reverse Charge nicht verstanden.

    Diese Umsätze müssen in Deutschland erklärt werden, da Leistungsort Deutschland ist.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

    Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
    Wegen § 13 b Abs. 1 UStG. Da der Leistungsort beim Empfänger in Deutschland liegt, ist das hier umsatzsteuerpflichtig (und kann gleichzeitig als Vorsteuer abgezogen werden).
    Hallo,

    und wenn ich nichts eintrage ist es doch auch ein Nullsummenspiel
    siehe Beitrag Charlie24
    Zeile 48 ist für den Erwerb aus Spanien, für den du die deutsche Umsatzsteuer schuldest, die du auch eintragen musst

    Gleichzeitig kannst du sie wieder als Vorsteuer geltend machen, so dass das für dich ein Nullsummenspiel ist.

    Warum dann zwei Einträge?
    Das ist doch Nonsens

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

    In Mein ELSTER werden aufgrund eines Bugs im Moment nur die Zeilennummern angezeigt, nicht die Kennziffern.

    Zeile 48 ist für den Erwerb aus Spanien, für den du die deutsche Umsatzsteuer schuldest, die du auch eintragen musst

    Gleichzeitig kannst du sie wieder als Vorsteuer geltend machen, so dass das für dich ein Nullsummenspiel ist.

    Zu der Kennzahl 67, die dir nicht angezeigt wird, gehört die Zeile 56: Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (...)

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  • mhanft
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    es wurde doch keine Vorsteuer bezahlt
    Wieso steuerpflichtig?
    Wegen § 13 b Abs. 1 UStG. Da der Leistungsort beim Empfänger in Deutschland liegt, ist das hier umsatzsteuerpflichtig (und kann gleichzeitig als Vorsteuer abgezogen werden).

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  • Elster317
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Bist du wirklich mit ElsterFormular unterwegs oder vielleicht doch mit der Webanwendung Mein ELSTER? Dort werden die Kennziffern derzeit nicht angezeigt.
    Dann wohl doch mit der Webanwendung. Danke für die Grafik, genau so sieht bei mir die Kennziffer 48 aus.

    - - - Aktualisiert - - -

    [QUOTE=FIGUL;271560]Hallo,

    Zitat: Ich habe zwar einen Steuerberater, der ist gerade aber im Urlaub..

    Kommt er nicht wieder?

    Gruß FIGUL


    Ich hoffe doch Ich bin aber ab übermorgen im Urlaub und möchte das noch davor erledigen.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

    Kennziffern 46, 47 und 67 habe ich im Elster Formular gar nicht
    Bist du wirklich mit ElsterFormular unterwegs oder vielleicht doch mit der Webanwendung Mein ELSTER? Dort werden die Kennziffern derzeit nicht angezeigt.
    Angehängte Dateien

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

    Hallo,

    Zitat: Ich habe zwar einen Steuerberater, der ist gerade aber im Urlaub..

    Kommt er nicht wieder?

    Gruß FIGUL

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
    Das sind Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers. Also Kennziffern (nicht Zeile!) 46, 47 und 67.
    Hallo,

    es wurde doch keine Vorsteuer bezahlt
    Wieso steuerpflichtig?

    Gruß FIGUL

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  • Elster317
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

    Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
    Das sind Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers. Also Kennziffern (nicht Zeile!) 46, 47 und 67.
    Vielen Dank für die Antwort. Kennziffern 46, 47 und 67 habe ich im Elster Formular gar nicht, "Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers" steht bei mir aber bei Kennziffer 48. Da soll ich den Betrag und die Steuern eingeben - die Steuern habe ich ja nicht gezahlt. Lasse ich die Steuern frei? Oder gebe ich da die 19% deutsche MwSt oder die 21% spanische MwSt ein? Muss ich diese Steuern nachzahlen oder kann ich das irgendwo wieder abziehen?

    Ich habe zwar einen Steuerberater, der ist gerade aber im Urlaub...

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  • mhanft
    antwortet
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung - wo Erwerb ohne Umsatzsteuer angeben?

    Zitat von Elster317 Beitrag anzeigen
    Wo gebe ich aber Leistungen, die ich erworben habe, auf die aber keine Umsatzsteuer entfiel, an, wie z.B. das Webhosting einer Firma mit Sitz in Spanien?
    Das sind Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers. Also Kennziffern (nicht Zeile!) 46, 47 und 67.

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