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Reparaturkosten für Anlagevermögen

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  • Fluus
    antwortet
    AW: Reparaturkosten für Anlagevermögen

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Zu 1: Reparaturen gehören zum Aufwand und dürfen sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Du kannst für den Anhänger auch die Zeile 51 nehmen.

    Zu 2: Das mit der AfA ist nun mal so wie es ist. Das ist auch kein Thema der elektronischen Steuererklärung.

    Vielen Dank Charlie!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Reparaturkosten für Anlagevermögen

    Zu 1: Reparaturen gehören zum Aufwand und dürfen sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Du kannst für den Anhänger auch die Zeile 51 nehmen.

    Zu 2: Das mit der AfA ist nun mal so wie es ist. Das ist auch kein Thema der elektronischen Steuererklärung.

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  • Fluus
    hat ein Thema erstellt Reparaturkosten für Anlagevermögen.

    Reparaturkosten für Anlagevermögen

    Hallo Freunde,

    mache das erste mal für mein Gewerbe die Steuer. Hier sind ein paar kleine Fragen entstanden:

    1. Ich habe einen Anhänger, welcher das erste Jahr abgeschrieben wird. Habe den Anhänger unter AVEÜR zum Abschreiben erfasst. Diesen mussten wir nun einer Reparatur unterziehen. Unter welcher Kostenart trage ich diese Reparaturkosten in Elster Online Anlage EUER nun ein, unter "Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen (zum Beispiel Reparaturen, Wartungen, Treibstoff, Kosten für Flugstrecken, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel)"? Es ist ja kein Kraftfahrzeug sondern nur ein Anhänger.

    2. Verstehe ich das richtig, dass ich Positionen über 800 EUR (Anhänger...) nur über mehrere Jahre absetzen kann und nicht vollkommen mit meinem im ersten Jahr angefallenen Gewinn verrechnen kann? Denn dann würde ja trotzdem eine Steuerbelastung entstehen obwohl ich mehr Gründungskosten als Gewinn habe.
    Bspw. ich habe eine Position deren Anschaffungspreis 20.000 EUR im Gründungsjahr war. Jetzt kann ich davon im ersten Jahr vlt. 1000 EUR nach AFA Tabelle absetzen. Wenn ich nun 15.000 EUR Gewinn mache, müsste ich ja dadurch dass ich nur Abschreiben darf und nicht die volle Kaufsumme ansetzen darf dann trotzdem Steuern zahlen, obwohl ich im ersten Jahr eigentlich höhere Kosten als Gewinn hatte. Stimmt das so?

    Viele Grüße
    Zuletzt geändert von Fluus; 13.08.2019, 17:47.
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