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Fehler in der Steuerberechnung für 2020

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    Fehler in der Steuerberechnung für 2020

    Wie häufig am Jahresanfang ist das Steuerberechnungsmodul für die Einkommensteuererklärung 2020 noch mit Fehlern behaftet.

    Beim Start einer neuen Erklärung erhält man dazu derzeit folgenden Hinweis:
    Bei der (unverbindlichen) Steuerberechnung im Formular zur Einkommensteuer 2020 werden noch nicht alle Gesetzesänderungen berücksichtigt und Erklärungen ohne Steuernummer können noch nicht berechnet werden.

    Update 25.02.2021: Erklärungen ohne Steuernummer können inzwischen berechnet werden


    Der Fehler unter Nummer 1 wurde am 15.02.2021 behoben, die Nummer 2 ist unverändert (Stand: 22.03.2021)

    1. Außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten) werden in der Steuerberechnung seit 15.02.2021 berücksichtigt.

    2. Einträge in der neuen Anlage Energetische Maßnahmen bleiben unberücksichtigt. Das kann eventuell gewollt sein !

    3. Die Pauschalen beim Verpflegungsmehraufwand sind inzwischen aktualisiert (Stand 18.03.2021)

    4. Die Berechnung der Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag ist inzwischen aktualisiert.

    Nach einzelnen Berichten werden teilweise auch die Betriebsausgaben in der EÜR für 2020 falsch aufsummiert.

    Der Fehler entsteht, wenn EÜR-Daten aus dem Vorjahr übernommen werden ! Bei einer neu angelegten EÜR konnte ich

    keine Fehler feststellen.

    Der Fehler beim Bescheinigungsabruf für das Jahr 2020. ist offenbar seit 17.02.2021 bundesweit behoben.

    Vor einigen Tagen habe ich einen Fehler beim Abrufen von Bescheinigungen entdeckt, der bei ElsterFormular
    so nicht aufgetreten ist:
    https://forum.elster.de/anwenderforu...hlusszahlungen
    Zuletzt geändert von Charlie24; 22.03.2021, 21:21. Grund: aktualisiert 22.03.2021
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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