Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
>>>macht ihr das ehrenamtlich oder seid Ihr Beamte
Weder noch würde ich für mich sagen.
Klar, ehrenamtlich ist es schon (weil gratis), aber meine Intention ist eine andere. Und zwar schreibe ich in Internetforen (nicht nur hier) um auch mein eigenes Wissen zu verbessern. Ich stelle dabei manchmal auch Dinge in Frage, stelle Vermutungen auf etc., und die sogenannte Schwarmintelligenz führt dann oft zu einer Lösung.
Stefan
Stefan,
das möchte ich dick unterstreichen!
Die Schwarmintelligenz besteht hier im Teilen von Wissen im Gegensatz zu anderen Social Networks.
>>>macht ihr das ehrenamtlich oder seid Ihr Beamte
Weder noch würde ich für mich sagen.
Klar, ehrenamtlich ist es schon (weil gratis), aber meine Intention ist eine andere. Und zwar schreibe ich in Internetforen (nicht nur hier) um auch mein eigenes Wissen zu verbessern. Ich stelle dabei manchmal auch Dinge in Frage, stelle Vermutungen auf etc., und die sogenannte Schwarmintelligenz führt dann oft zu einer Lösung.
Es ist kein Gewerbe, ich vermiete nur. Seid Ihr, die ihr hier regelmäßig im Forum seid und den Fragenden versucht Auskunft zu geben, macht ihr das ehrenamtlich oder seid Ihr Beamte - und macht dies hier dienstlich?
Wir sind freiwillig hier und helfen, soweit wir können.
Wir sind ELSTER-User mit unterschiedlichem Wissen von allen möglichen Anwendungen.
Wir sind kein Online-Finanzamt.
Wende Dich dienstlich an: hotline@elster.de
Telefon: 0800 52 35 055 Für Anrufer mit... ...ausländischer Rufnummer: +49 180 5 23 50 55 Die ELSTER- Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr,..
Die Finanzverwaltung hat uns dieses Forum freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Es ist aber nicht für Steuerberatung gedacht und stand bereits vor der Abschaltung.
Deshalb wirst Du oft gelesen haben: Wenden Sie sich an einen steuerberatenden Beruf.
Inzwischen sind wir mehr damit beschäftigt Spambeiträge zu löschen, um das Forum sauber zu halten, als Fragen zu beantworten.
was ist denn das für ein Gewerbe, das nur identische Umsätze hat?
Vielleicht gibt es da ja irgendwelche Ausnahmen (gibt es bei Solaranlagen nicht beispielsweise sowas?). Ich würde jedenfalls mal direkt mit dem Finanzamt sprechen.
Stefan
Es ist kein Gewerbe, ich vermiete nur. Seid Ihr, die ihr hier regelmäßig im Forum seid und den Fragenden versucht Auskunft zu geben, macht ihr das ehrenamtlich oder seid Ihr Beamte - und macht dies hier dienstlich?
Wobei es ja wohl kein ernsthaftes Problem sein dürfte, die Daten aus dem Vormonat zu übernehmen und den richtigen Monat anzukreuzen.
Wenn die Umsätze identisch sind, ist das doch keine wirkliche Arbeit. Termine kann man bekanntlich vormerken, das geht auch für ein oder zwei Jahre im voraus.
was ist denn das für ein Gewerbe, das nur identische Umsätze hat?
Es muss ja kein Gewerbe sein. Wenn man z.B. Garagen oder Parkplätze vermietet (die nicht im Zusammenhang mit einer Wohnung stehen), ist das auch umsatzsteuerpflichtig (und trotzdem konstant).
Die Umsatzsteuerpflicht gilt auch für die kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen (aber die sind dann wohl eher nicht konstant, durch die wechselnden Gäste.)
>>>Mir ist kein Fall bekannt, bei dem das Finanzamt bei einer Photovoltaikanlage eine Ausnahme gemacht hätte.
OK, ich hatte da was im Hinterkopf (ich glaube aber, da ging es um die Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer o.ä.).
Bei Solaranlagen ist der Umsatz ja auch nicht gleichbleibend.
Jedenfalls kann das Finanzamt von den gesetzlichen Regelungen abweichen, und bei immer gleichen Umsätzen ist dagegen doch nichts einzuwenden.
Stefan
Wenn die Programmierung es zulässt!
Soweit ich weiss, kann es für 2 Jahre vom Bearbeiter gar nicht geändert werden.
>>>Mir ist kein Fall bekannt, bei dem das Finanzamt bei einer Photovoltaikanlage eine Ausnahme gemacht hätte.
OK, ich hatte da was im Hinterkopf (ich glaube aber, da ging es um die Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer o.ä.).
Bei Solaranlagen ist der Umsatz ja auch nicht gleichbleibend.
Jedenfalls kann das Finanzamt von den gesetzlichen Regelungen abweichen, und bei immer gleichen Umsätzen ist dagegen doch nichts einzuwenden.
Mir ist kein Fall bekannt, bei dem das Finanzamt bei einer Photovoltaikanlage eine Ausnahme gemacht hätte. Ausnahmen gibts bei Saisonunternehmern (Klassiker: Weihnachtsbaumverkauf). Die geben dann nur für bestimmte Monate die Voranmeldung ab.
was ist denn das für ein Gewerbe, das nur identische Umsätze hat?
Vielleicht gibt es da ja irgendwelche Ausnahmen (gibt es bei Solaranlagen nicht beispielsweise sowas?). Ich würde jedenfalls mal direkt mit dem Finanzamt sprechen.
Wissen Sie, ob auch Neugründer sich vierteljährlich diesbezüglich rückmelden können (wenn sie dies beantragen)?
Der Wortlaut von § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG spricht dagegen:
Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.
Neugründer müssen das 2 Jahre machen, siehe holzgoe #3.
Scheinbar hast Du die Kleinunternehmerregelung nicht gewählt oder Du übersteigst die Grenzen dafür.
Ersetze das "dann" von holzgoe mit "danach".
Das ist der Nachteil von Finanzierungsmodellen "mit" Vorsteuer!
Zuletzt geändert von stiller; 23.08.2019, 15:16.
Grund: ersetzen
Einen Kommentar schreiben: