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Erwerbsminderungsrente

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  • Gast11
    antwortet
    Vielen Dank für die Information. Ich muss mich noch einmal damit befassen!

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  • Charlie24
    antwortet
    Und in Zeile 5 wie zu berechnen?
    Im Jahr des Rentenbeginns und im ersten vollen Rentenjahr gibt es noch keinen Rentenanpassungsbetrag, da das erste volle Rentenjahr

    die Grundlage für die Ermittlung und Festschreibung des steuerfreien Rentenanteils als Betrag bildet. Ansonsten kann ich mich der Empfehlung

    von multi nur anschließen, wobei der Bescheinigungsabruf eigentlich ausreicht.

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  • multi
    antwortet
    In Zeile 4 kommt natürlich der Jahresbetrag. Und zwar die Bruttorente vor Abzug von KV und PV.

    In Zeile 5 kommt die Differenz zur Rente im Jahr der Festschreibung, die im Jahr nach Rentenbeginn erfolgt. Also z.B. Rentenbeginn 2010, dann ist der Anpassungsbetrag die Differenz zum Jahresbetrag 2011.

    Man tut sich als Rentner übrigens einen großen Gefallen, indem man die Zahlen über den Abruf von Bescheinigungen automatisch ausfüllen lässt oder alternativ einmalig bei der DRV die Bescheinigung über die der Finanzverwaltung gemeldeten Daten anfordert, die dann jedes Jahr kommt: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

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  • Laozi
    antwortet
    In Anlage R Zeile 4 und 5: ist in Zeile 4 gemeint die Summe aller Monate, die Jahressumme? Und in Zeile 5 wie zu berechnen? Differenz nach und vor der Anpassung im Juli mal 6?

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  • Charlie24
    antwortet
    Die musst du genauso eintragen wie eine ganz normale unbefristete Altersrente, also auf Seite 1 der Anlage R in die Zeilen 4 und 6.

    In Zeile 4 kommt der Rentenbetrag, also die Bruttorente. Die Zeile 5 bleibt in den Jahren 2020 und 2021 noch leer.

    Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung musst du in der Anlage Vorsorgeaufwand, Zeilen 16 und 18 erfassen.

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  • Gast11
    antwortet
    Hab ich geändert. Danke
    Nun ist nur noch die Sache mit der befristete Erwerbsminderungsrente, wo muss ich diese ganz genau angeben.
    Das ist alles Neuland, nächstes Jahr geht es besser

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  • Charlie24
    antwortet
    Du darfst nur die Zahl 40 in Zeile 4 eintragen, nicht jedoch den Pauschbetrag unter Krankheitskosten.

    Dieser Teil der agB wird sogar gerechnet, Krankheitskosten werden bisher noch gar nicht berechnet.

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    das gehört in Seite Zeile 4 Außergewöhnliche Belastungen-Behindertenpauschbetrag

    Gruß FIGUL

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  • Gast11
    antwortet
    Unter Außergewöhnliche Belastungen, Rubrik: Andere Aufwendungen, Krankheitskosten etc. Pauschal 430,- €. Ab 2021 ist der Betrag höher, so wie ich gehört habe.

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    Wo hast du den Pauschalbetrag eingetragen?
    Da wird doch der GdB eingetragen

    Gruß FIGUL

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  • Gast11
    antwortet
    Danke, nun ist das so. Wir haben einen neuen Antrag auf eine Erhöhung des Gdb`s gestellt. Der jetzige hat im moment 40 Gdb und aus diesem Grund hat unsere Tochter auch noch kein Schwerbehindertenausweis. Den bekommt man wohl erst ab 50 Gbd. Das ist garnicht so einfach. Den muss man des öfteren stellen, weil der der Antrag auch oft abgelehnt wird. Muss ich die 40 Gdb auch angeben? Die Erwerbminderungsrente gebe ich unter der normalen Rubrik Rente ein, oder ist da auch noch eine andere Rubrik vorgesehen? Den Pauschalbetrag für die 40 Gdb habe ich schon eingetragen.

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  • Charlie24
    antwortet
    Die zeitlich befristete Erwerbsminderungsrente ist in der Anlage R zu erklären.

    Wenn die Tochter wegen ihrer Erkrankung auf Antrag als schwerbehindert eingestuft wurde, kann je nach Grad der Behinderung

    ein Behinderten-Pauschbetrag geltend gemacht werden (Anlage Außergewöhnliche Belastungen)

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  • Gast11
    hat ein Thema erstellt Erwerbsminderungsrente.

    Erwerbsminderungsrente

    Hallo noch einmal, jetzt habe ich noch eine kleine Sache und dann bin ich mit der Ekst von meiner Tochter fertig. Wo trage ich den Bescheid von einer Erwerbsminderungsrente ein. Oder kann ich diesen Bescheid weglassen. Unsere Tochter (26) bekommt diese Ewmr seit 08/20 und ist befristet bis 06/22 , hat MS. Gibt es außerdem Pauschalbeträge die ich angeben kann. Vielen Dank
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