Vielen Dank für die Auskunft.
LG
Girlie
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Keine Ankündigung bisher.
Beteiligung an einer Wald- und Weidegenossenschaft
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In Betracht kommen m. E. je nach Art der Gewinnermittlung bei der Genossenschaft die Zeilen 12 oder 13 der Anlage L
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Beteiligung an einer Wald- und Weidegenossenschaft
Hallo,
Einkünfte aus der Genossenschaft müssen seit Neuestem rückwirkend seit 2014 versteuert werden.Für 2014-2019 wurden schon Steuerveranlagungen durchgeführt, so dass das Finanzamt geänderte Bescheide erlässt.
Frage: Wo bzw in welche Zeile sind diese laufenden Einkünfte ((Einkunftsart: Land und Forstwirtschaft) im Formular einzutragen?
LG
GirlieStichworte: -
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