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Steuerliche Behandlung von "Cloud" Tarifen bei PV Anlagen

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    Steuerliche Behandlung von "Cloud" Tarifen bei PV Anlagen

    HAllo,

    habe seit 01.01.2019 einen "Cloud" Stromtarif bei einem Anbieter. D.h. ich produziere ca 9000 kWh im Jahr die mir in einer virtuellen Cloud gutgeschrieben werden. Verbrauchen werde ich ca. 6500 kWh. Die Differenz wird mir in monatlichen Abschlagszahlungen, analog der gültigen Einspeisevergütung, gutgeschrieben.

    Nun muss ich am Ende des Jahres, wenn die konkreten Zahlen vorliegen, meine Gewerbesteuererklärung anfertigen. Mir stellt sich nun die Frage ob ich wie alle anderen die Eigenverbrauch haben, die aufwändige Darlegung (samt angenommenen Kilowattpreis für selbstverbrauchten Strom) und Berechnung vorlegen muss, oder, da ich meine Einspeisevergütung an den Versorger abtreten musste, reicht es nur den Überschuss zu Bilanzieren? Damit meine ich, da ich nur den eingespeisten Überschuss erstattet bekomme, den quasi wie ein Einspeiser angebe und somit eine recht einfache Erklärung habe.

    Wie sieht der Fall aus.

    Martin

    #2
    AW: Steuerliche Behandlung von "Cloud" Tarifen bei PV Anlagen

    Hallo ruppsi,

    wie hast du denn seit 2014 deine PV abgerechnet, warum sollte sich die steuerliche Behandlung nur durch einen anderen Anbieter ändern ?

    Tschüß

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      #3
      AW: Steuerliche Behandlung von "Cloud" Tarifen bei PV Anlagen

      Ergänzend hier eine allgeneine Info:

      https://www.finanzamt.bayern.de/Info...oltaikanlagen/

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        #4
        AW: Steuerliche Behandlung von "Cloud" Tarifen bei PV Anlagen

        Ich frage mich schon, warum hier von einer Gewerbesteuererklärung die Rede ist?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Steuerliche Behandlung von "Cloud" Tarifen bei PV Anlagen

          Hallo,

          ich hatte bis dato nur eine Anlage in der Volleinspeisung. Habe letztes Jahr eine Zweite hinzu bekommen mit Speicher. Deshalb ist dieses Jahr erstmals der Eigenverbrauch zu erklären.

          Und ja, es ist natürlich die Umsatzsteuer.

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            #6
            AW: Steuerliche Behandlung von "Cloud" Tarifen bei PV Anlagen

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ich frage mich schon, warum hier von einer Gewerbesteuererklärung die Rede ist?
            Er bilanziert ja immerhin

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