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Wie gebe ich einen Dienstwagen bei Elster an?

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  • mhanft
    antwortet
    Wenn der Wagen nicht privat genutzt wird (was zu dokumentieren ist) entfällt die berühmte "1%-Pauschale", aber die Fahrt zur Arbeit muss als Sachbezug versteuert werden. Dabei kann der Anteil, den man (mit einem Privatwagen) selbst als Werbungskosten absetzen könnte, vom Arbeitgeber mit 15% pauschalversteuert werden.

    Beispiel: Auto-Listenpreis inkl. Mwst. sei 148.993,95 €, abgerundet auf 100 € ergibt 148.900 €.
    Einfacher Weg zur Arbeit seien 2 km.

    Zu versteuern für den Weg zur Arbeit sind dann 0,03 % von 148.900 €, mal 2 km = 89,34 €.

    Mit einem Privatauto könnte der Arbeitnehmer 0,30 € mal 2 km mail 15 Tage im Monat = 9 € absetzen.

    D.h. der Arbeitgeber muss 80,34 € als Sachbezug in die Lohnabrechnung schreiben und 9 € mit 15% pauschalversteuerten Sachbezug.

    Der Arbeitnehmer gibt da nix an (auch keine Entfernungspauschale) - schließlich hat er ja auch keine Kosten!

    Ob und wie man das selber versteuern kann, wenn der Arbeitgeber das fälschlicherweise nicht tut, weiß ich nicht. Aber vermutlich fliegt ihm das eh bei der nächsten Lohnsteuerprüfung um die Ohren, dann muss er sowieso alles nachzahlen inkl. Säumniszuschlag und Zinsen. Als Arbeitnehmer würde ich mich da also eher nicht drum kümmern...

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  • Charlie24
    antwortet
    Der Wagen wird nur für dienstliche Zwecke genutzt und wird seitens Arbeitgeber nicht in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt.
    Hallo, ich habe seit Corona von meinem Arbeitgeber einen Dienstwagen für Fahrten zwischen meiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte.
    Meines Erachtens sind das widersprüchliche Aussagen und zunächst kein Thema der elektronischen Steuererklärung.

    Auch bei Nutzung eines Firmenwagens gilt die Entfernungspauschale.

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  • sunny028
    hat ein Thema erstellt Wie gebe ich einen Dienstwagen bei Elster an?.

    Wie gebe ich einen Dienstwagen bei Elster an?

    Hallo, ich habe seit Corona von meinem Arbeitgeber einen Dienstwagen für Fahrten zwischen meiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Wie gebe ich diesen nun an? Der Wagen wird nur für dienstliche Zwecke genutzt und wird seitens Arbeitgeber nicht in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt.
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