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Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

    Zitat von Frak Beitrag anzeigen
    Ja, habe in Anlage S in Nummer 4 (die Nummer 4, die ich im ersten Post meinte) und in Anlage N Nummer 21 eingetragen.

    Die Nummer 21 ist überflüssig, oder?
    Die Einkünfte dürfen natürlich nur einmal erklärt werden! Wenn du faktisch angestellt, also in den Betriebsablauf eingebunden warst, wäre die Zeile 21 der Anlage N schon richtig.

    Wenn du dir deine Zeit weitgehend selbst einteilen konntest, passt die Zeile 4 der Anlage S besser.

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  • Frak
    antwortet
    AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

    Ja, habe in Anlage S in Nummer 4 (die Nummer 4, die ich im ersten Post meinte) und in Anlage N Nummer 21 eingetragen.

    Die Nummer 21 ist überflüssig, oder?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

    Hast du den Lohn (das Honorar) vielleicht in der Anlage N und in der Anlage S eingetragen? Irgendwo müssen die über 9.000,00 € ja herkommen.

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  • Frak
    antwortet
    AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

    Habe nochmal nachgeschaut, es ist definitiv Est 1 A, also daran liegt es nicht.

    Edit: Danke für das Verschieben in das richtige Unterforum.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

    Hast du bei der Einkommensteuererklärung vielleicht das falsche Formular ausgefüllt? ESt 1 C statt ESt 1 A?

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  • Frak
    hat ein Thema erstellt Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017).

    Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

    Hallo liebe Forennutzer,

    ich hätte eine Frage bezüglich des Est/EÜR/Ust Formulars für Selbstständige. Ich habe als studentische Hilfskraft für ein französisches Unternehmen gearbeitet, die mir Lohn auf Rechnung, welche ich ihnen schickte (Invoice), bezahlt haben.

    Meine Frage ist nun, wo muss ich diese Einnahmen eintragen? Angenommen ich hätte 4800€ insgesamt bekommen.


    Ich habe 4800€ ursprünglich sowohl in der Umsatzsteuererklärung bei 34 eingetragen, bei der Einkommensteuererklärung unter 4 und bei der Einnahmeüberschussrechnung (Eür) bei 11. Das scheint allerdings nicht richtig zu sein, da mir beim Einkommenssteuerbescheid Einkünfte über 9000€ angezeigt werden, obwohl das nicht der Fall ist.

    Freue mich über jede Antwort. Vielen Dank.
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