AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)
Vielen Dank an alle für die Antworten nochmal.
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Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)
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AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)
Zitat: Wie hoch ist der Freibetrag eigentlich? Gibt es da Unterschiede als Selbstständiger bzw. bei Honorarbasis?
Einiges Basiswissen kannst du dir durchaus selbst mit Hilfe des Internets erwerben
Gruß FIGUL
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AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)
Hallo Frak,
aber genau aus dem von @FIGUL genannten Grund hast du jetzt die "freundliche Erinnerung" bekommen, weil du bis 31.07.19 hättest abgeben müssen.
Tschüß
Bitte genau lesen.
Da steht drin: Dies ist keine Verlängerung der Abgabefrist.
Das bekommen nur die, die noch nichts abgegeben haben, obwohl sie dazu verpflichtet sind.
Verspätungszuschläge können trotzdem festgesetzt werden.
Wenn du zu deiner Erklärung für 2018 tatsächlich Fragen hattest, hättest du ja auch für 2018 fragen können und nicht für 2017.
Wenn deine Einkünfte 2018 erneut unter dem Grundfreibetrag lagen, wird nicht viel passieren.
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AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)
Wenn du zu deiner Erklärung für 2018 tatsächlich Fragen hattest, hättest du ja auch für 2018 fragen können und nicht für 2017.
Wenn deine Einkünfte 2018 erneut unter dem Grundfreibetrag lagen, wird nicht viel passieren.
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Bitte genau lesen.
Da steht drin: Dies ist keine Verlängerung der Abgabefrist.
Das bekommen nur die, die noch nichts abgegeben haben, obwohl sie dazu verpflichtet sind.
Verspätungszuschläge können trotzdem festgesetzt werden.
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Hallo Frak,
aber genau aus dem von @FIGUL genannten Grund hast du jetzt die "freundliche Erinnerung" bekommen, weil du bis 31.07.19 hättest abgeben müssen.
Tschüß
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AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)
Ok, aber ich habe eine Aufforderung vom Finanzamt erhalten, dass ich das bis Oktober 2019 abgeben soll. (unter Androhung einer Schätzung sonst)
Also nehme ich an, ich habe noch Zeit für 2018.
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AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)
Zitat von Frak Beitrag anzeigenIch habe den Thread mit den Fragen hier erstellt, damit ich das für 2018 und Zukunft richtig machen kann.
Da es für 2017 offensichtlich falsch ist, wollte ich nur wissen, ob das jetzt egal ist, oder ob ich noch etwas nachreichen/ändern sollte.
die Abgabefrist für 2018 endete am 31.07.2019 für Pflichtveranlagung
Gruß FIGUL
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Ich habe den Thread mit den Fragen hier erstellt, damit ich das für 2018 und Zukunft richtig machen kann.
Da es für 2017 offensichtlich falsch ist, wollte ich nur wissen, ob das jetzt egal ist, oder ob ich noch etwas nachreichen/ändern sollte.
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AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)
Wenn bereits ein Einkommensteuerbescheid für 2017 vorliegt, warum genau willst du jetzt 2017 neu bzw. geändert erklären?
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AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenEs gibt keinen Lohnsteuerbescheid, und der Grund dafür ist ganz einfach, wenn Du siehst, dass Du aus Deiner selbständigen Arbeit gar keinen Lohn hast.
Hoppla, soweit ist es schon? Wenn die einmonatige Rechtsbehelfsfrist noch nicht verstrichen ist, dann würde ich an Deiner Stelle einen Antrag auf formlose Änderung stellen und den Sachverhalt darlegen.
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AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)
Zitat von Frak Beitrag anzeigenDer Unterschied zwischen Honorar und Arbeitslohn ist, dass bei letzterem der Arbeitgeber diverse Abgaben (Versicherungen und Steuern) bereits gemacht hat, richtig?
Zitat von Frak Beitrag anzeigenLohnsteuerbescheid
Zitat von Frak Beitrag anzeigennochmal eine Erklärung abgeben, wo ich den Fehler in der Anlage N berichtige?
Zitat von Frak Beitrag anzeigenLohn auf Rechnung
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AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)
Der Unterschied zwischen Honorar und Arbeitslohn ist, dass bei letzterem der Arbeitgeber diverse Abgaben (Versicherungen und Steuern) bereits gemacht hat, richtig?
Meinst du, ich sollte, obwohl der Lohnsteuerbescheid von 2017 schon da ist und ich keine Lohnsteuer zahlen muss, nochmal eine Erklärung abgeben, wo ich den Fehler in der Anlage N berichtige?
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AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)
Zitat von Frak Beitrag anzeigenIch verstehe.
Nur um nochmal sicher zu gehen, in der Ust (Nummer 34) und Eür (Nummer 11) meine Einkünfte nochmal anzugeben ist richtig, oder?
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Ich verstehe.
Nur um nochmal sicher zu gehen, in der Ust (Nummer 34) und Eür (Nummer 11) meine Einkünfte nochmal anzugeben ist richtig, oder?
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