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Wenn du Versorgungsbezüge erhältst, musst du damit verbundene Werbungskosten auf Seite 17 in Zeile 73 der Anlage N erklären,
nicht auf den Seiten 9 - 16 bzw. 18 der Anlage N. Im Jahr des Versorgungsbeginns musst du in Zeile 73 ggf. 0 eintragen.
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Hallo,
was verstehst du nicht?
Du hast Werbungskosten an der falschen Stelle eingetragen
Bist du AN oder Rentner oder freischaffender Künstler oder Gewerbetreibender?
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Danke für die Antwort, aber bei der Überprüfung meldet jetzt das:
AHW Abbruch-Hinweise
Anlage N: Werbungskosten die in direktem Zusammenhang mit den Versorgungsbezügen geltend gemacht
werden, sind in der entsprechenden Zeile unter „Werbungskosten in Sonderfällen“ einzutragen.
Verstehe nicht was gemeint ist
Danke im voruas nochmal
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Du startest einfach eine neue Erklärung für 2020, dabei wird dir die Übernahme der übermittelten Daten in den neuen Entwurf angeboten.
Nach der Übernahme trägst du das Datum der Verheiratung im Hauptvordruck auf Seite 1 in das richtige Feld ein, speicherst den Entwurf
und überträgst ihn nach Prüfung erneut an das Finanzamt.
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Danke für die schnelle Antwort. Wie mache ich eine Berichtigung? Habe nicht wie im "alten Elster" den Punkt zum berichtigen gefunden. Sorry
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Ist das "schlimm" wenn ich das so lasse oder nuss ich eine Berichtigung machen und erneut senden?
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Falsche Eingabe
Habe gerade mein Einkommensteuererklärung weggeschickt. Nachdem ich die Unterlagen geduckt habe, es ist mir aufgefallen, dass eine falsche eingabe dort ist, in Zeile 17 stehet "Verwitwet seit dem" xx.xx.xxxx, es soll aber heissen "Verheiratet". Kann mir nicht erklären woher diese Angabe kommt.
Ist das "schlimm" wenn ich das so lasse oder nuss ich eine Berichtigung machen und erneut senden?Stichworte: -
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