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Gleiche Werbungskosten in verschiedenen Anlagen

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  • Charlie24
    antwortet
    Kann man den kompletten Betrag in beiden Anlagen angeben oder muss man diesen aufteilen wegen der Mehrfachnutzung?
    Natürlich muss man sachgerecht aufteilen. Ob das für eine Tätigkeit als Übungsleiter wirklich Sinn macht, musst du selbst wissen.

    Doppelt geltend machen darf man jedenfalls nichts !

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  • Picard777
    antwortet
    Aufteilen Du musst, denn das Arbeitsmittel wird ja nur teilweise da und teilweise da verwendet, ist also nur teilweise entsprechend veranlasst.

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  • TPLink
    hat ein Thema erstellt Gleiche Werbungskosten in verschiedenen Anlagen.

    Gleiche Werbungskosten in verschiedenen Anlagen

    Moin moin,

    ist es rechtmäßig eine Ausgabe als Werbungskosten in Anlage N als Arbeitsmittel und die gleiche Ausgabe in der EÜR für die Anlage S ebenso als Arbeitsmittel anzugeben? Vorausgesetzt natürlich diese Ausgabe war definitiv für die Ausübung des Berufs notwendig. Kann man den kompletten Betrag in beiden Anlagen angeben oder muss man diesen aufteilen wegen der Mehrfachnutzung?

    Beispielhaft: Büroausgaben (Marker 10€) als Lehrer (Anlage N) und als Übungsleiter (EÜR für Anlage S)

    Danke für die Hilfe!

    Grüße
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