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ist es rechtmäßig eine Ausgabe als Werbungskosten in Anlage N als Arbeitsmittel und die gleiche Ausgabe in der EÜR für die Anlage S ebenso als Arbeitsmittel anzugeben? Vorausgesetzt natürlich diese Ausgabe war definitiv für die Ausübung des Berufs notwendig. Kann man den kompletten Betrag in beiden Anlagen angeben oder muss man diesen aufteilen wegen der Mehrfachnutzung?
Beispielhaft: Büroausgaben (Marker 10€) als Lehrer (Anlage N) und als Übungsleiter (EÜR für Anlage S)
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