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Betriebliche Halbwaisenrente

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    Betriebliche Halbwaisenrente

    Hallo, ich erhielt seit dem Jahr 2006 bis 2020 eine betriebliche Halbwaisenrente neben der gesetzlichen. Die betriebliche Halbwaisenrente wird bei mir aufgr der elektr. Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N als normale Einkunft aufgelistet, was so jedoch nicht korrekt scheint, da ich wohl einen Versorgungsfreibetrag geltend machen kann. Ich frage mich, wo ich die betr. Halbwaisenrente eintrage. Gehört dies in die Anlage R-AV?

    Besten Dank im Voraus

    #2
    Die betriebliche Halbwaisenrente wird bei mir aufgr der elektr. Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N als normale Einkunft aufgelistet, was so jedoch nicht korrekt scheint, da ich wohl einen Versorgungsfreibetrag geltend machen kann
    Wieso soll das nicht korrekt sein? Wenn in der Lohnsteuerbescheinigung Versorgungsbezüge und eine BMG für den Versorgungsfreibetrag bescheinigt sind,

    musst du die doch nur auf Seite 3 der Anlage N unter Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3 erfassen.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ah ok, das heißt es kommt unter steuerbegünstigte Versorgungsbezüge. Es wird bei mir als Arbeitslohn erfasst. Das ist dann ja falsch oder?

      Vielen Dank Charlie24

      Kommentar


        #4
        Es wird bei mir als Arbeitslohn erfasst. Das ist dann ja falsch oder?
        Laufende Versorgungsbezüge sind natürlich Arbeitslohn, der unter Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung steht. Versorgungsbezüge stehen dann

        zusätzlich unter Nummer 8, außerdem wird unter Nummer 29 die BMG für den Versorgungsfreibetrag sowie unter Nummer 30 das Jahr des

        Versorgungsbeginns bescheinigt. Du hast einen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung, du siehst doch, unter welchen Nummern Einträge sind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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