Guten Tag,
mit meiner Ehefrau wurde ich in den vergangenen Jahren gemeinsam zur Einkommenssteuer veranlagt. Nun ist sie verstorben. Ich habe zunächst gemeinsame Veranlagung angekreuzt und die Eintragungen in Anlage AV vorgenommen. Nun erhalte ich Fehlermeldungen:
Dann habe ich Einzelveranlagung gewählt und erhalte Fehlermeldungen, obwohl in Anlage AV für die Verstorbene keine Einträge vorhanden sind:
- Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage AV wurden jedoch für die Ehefrau / Person B Eintragungen zu Altersvorsorgebeiträgen vorgenommen.
- Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage Vorsorgeaufwand wurden jedoch für die Ehefrau / Person B Eintragungen zu Vorsorgeaufwendungen vorgenommen.
- Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, es wurde jedoch für die Ehefrau / Person B die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt.
- Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Die Angabe zur Begründung oder Auflösung eines gemeinsamen Haushalts ist nur zulässig, wenn eine Zusammenveranlagung oder eine Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern vorliegt und Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen erklärt wurden.
Was muss ich ändern? Vielen Dank!
mit meiner Ehefrau wurde ich in den vergangenen Jahren gemeinsam zur Einkommenssteuer veranlagt. Nun ist sie verstorben. Ich habe zunächst gemeinsame Veranlagung angekreuzt und die Eintragungen in Anlage AV vorgenommen. Nun erhalte ich Fehlermeldungen:
Dann habe ich Einzelveranlagung gewählt und erhalte Fehlermeldungen, obwohl in Anlage AV für die Verstorbene keine Einträge vorhanden sind:
- Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage AV wurden jedoch für die Ehefrau / Person B Eintragungen zu Altersvorsorgebeiträgen vorgenommen.
- Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage Vorsorgeaufwand wurden jedoch für die Ehefrau / Person B Eintragungen zu Vorsorgeaufwendungen vorgenommen.
- Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, es wurde jedoch für die Ehefrau / Person B die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt.
- Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Die Angabe zur Begründung oder Auflösung eines gemeinsamen Haushalts ist nur zulässig, wenn eine Zusammenveranlagung oder eine Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern vorliegt und Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen erklärt wurden.
Was muss ich ändern? Vielen Dank!
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