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Grundsteuer BW Eigentumswohnung - Feststellungserklärung

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    Grundsteuer BW Eigentumswohnung - Feststellungserklärung

    Hallo,

    Ich bin mir unsicher bezüglich einiger Punkte und bitte um Hilfe.

    Vorab ein paar Daten: Ich habe eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus (12 Parteien /Eigentümergemeinschaft)
    Die Eigentumswohnung gehört mir alleine.

    1.Frage bezieht sich auf GW1 Punkt 3. Ich kann die Erklärung nicht nachvollziehen. Was ist mit enthalten in erste bzw. zweite Fläche etc. gemeint und was ist hier in meinem Fall einzutragen?

    2 . Frage zu Anlage Grundstück (GW2 ) Angaben zu Grund und Boden.
    Was trage ich bei Zeile 3 Fläche des Grundstücks ein ? Dachte zunächst - einfache Frage und wollte hier die Gesamtfläche des Grundstückes wie im Grundbuchblatt angegeben eintragen. Bin jedoch durch die Erklärung im Hilfsmenü verunsichert.

    #2
    Wenn es nur ein Flurstück mit einheitlichem Bodenrichtwert gibt, ist erste Fläche immer richtig.

    Die m² für die Anlage Grundstück musst du entsprechend deinem Miteigentumsanteil an der Wohnanlage selbst berechnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wie berechnet man den Eigenen Anteil?
      bei mir ist der Anteil des Grundstücks 114,6/1000 und die Fläche 809m
      Lautet dann die Rechnung 809:1000 =0,809x 114,6 =92,711

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        #4
        Hallo charlie24,

        erstmal Danke ! Ich stehe leider immer noch auf dem Schlauch bei Frage 2.

        Meinen Miteigentumsanteil laut Teilungserklärung ist 74,503 / 1000, habe ich bereits an anderer Stelle nämlich bei Gemarkung beziehungsweise Flurstück Nr. 11 eingetragen !??
        Die Gesamtfläche des Flurstücks beträtgt 263 qm2, Die Wohnung selbst ist 52 qm groß

        Im Hilfe Menu steht bei Fläche des Grundstücks : " tragen sie die Fläche des Flurstücks bzw. der Flurstücke in m2, soweit sie zu dem Grundstück gehört...Sind also 263 m2 ??????

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          #5
          Lautet dann die Rechnung 809:1000 =0,809x 114,6 =92,711
          Ja, warum hast du Zweifel ? Du darfst auf 92 m² abrunden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Die Gesamtfläche des Flurstücks beträtgt 263 qm2, Die Wohnung selbst ist 52 qm groß
            Mit der Wohnungsgröße besteht da kein unmittelbarer Zusammenhang. In den Hauptvordruck gehören die 263 m².

            Bei der Anlage Grundstück komme ich rechnerisch nur auf 19 m² (263 / 1000 * 74,503 = 19,59)
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7

              Also wenn der Anteil meiner Wohnung (114,6/1000 bei einer Fläche von 809m) 92 m² ist
              Was mache ich dann mit dem Tiefgarageplatz mit einem Anteil von 2/1000.
              Kann ich die Anteile zusammenlegen also 116,6/1000 oder muss ich diese extra eingeben?

              Zuletzt geändert von Bbbaaa; 06.07.2022, 18:44.

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                #8
                Kann ich die Anteile zusammenlegen also 116,6/1000 oder muss ich diese extra eingeben?
                Wenn es um das gleiche Flurstück geht, würde ich addieren, extra müsste aber ebenso funktionieren.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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