Meines Erachtens ist es methodisch falsch, ein Verfahren (ElsterFormular) einzustellen, ohne zuvor einen vollwertigen Ersatz in einem anderen Verfahren (MeinElster) bereitzustellen.
Nur ist es ja rechtlich zweifelhaft, ob Elster die gewünschte Funktion überhaupt bieten darf. Daher ist es nur logisch, dass man das in MeinElster einfach nicht übernimmt. (vielleicht hat die Lobbyarbeit hier ja mal geklappt, wer weiß)
Stefan
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