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Einspruch Fristen

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Einspruch Fristen

    Hallo,

    >>>dass ich für ca. 2 Monate nicht erreichbar sein werde

    Dann musst du eh' sicherstellen, dass dich deine Post irgendwie erreicht oder von jemand anderem durchgesehen wird.
    Es könnte beispielsweise auch ein Mahnbescheid kommen etc.

    Stefan

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Einspruch Fristen

    Nützt das was, oder setzt sich das FA über solche Angaben hinweg?
    Das Finanzamt kann den Vorgang liegen lassen, muss das aber nicht tun. Die Klagefrist läuft ab Zustellung des Einspruchsbescheids.

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage eigentlich nichts zu tun.

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  • LeeWiskott
    hat ein Thema erstellt Einspruch Fristen.

    Einspruch Fristen

    Ich habe heute einen Einspruch eingelegt und vorsorglich angeführt, dass ich für ca. 2 Monate nicht erreichbar sein werde und um entsprechende Fristverlängerung gebeten, falls dem Einspruch nicht stattgegeben werden sollte und ich nochmals reagieren muss. Nützt das was, oder setzt sich das FA über solche Angaben hinweg?
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