Zitat von jala2712
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Aber wenn man die Erklärung abgeben muss, stellt sich die Frage, ob man es nicht lieber lassen sollte, eh nicht.
Wie gesagt, würde eine Erklärungspflicht hier sogar zur Entspannung beitragen, denn dann beginnt die 4-Jahresfrist bei Nichtabgabe erst nach drei Jahren zu laufen, die Festsetzungsverjährung würde als erst Ende 2022 eintreten (wenn man das ausnutzen will, sollte man sich aber sicher sein, dass man wirklich zur Erklärung verpflichtet war, damit nicht doch in die Röhre schaut).
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