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Abruf von Bescheinigungen nur für 3 Jahre möglich - was tun?

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  • multi
    antwortet
    AW: Abruf von Bescheinigungen nur für 3 Jahre möglich - was tun?

    Zitat von jala2712 Beitrag anzeigen
    Da ich bisher was das Thema Steuern angeht komplett grün hinter den Ohren bin, war ich wohl tatsächlich verpflichtet eine Erklärung abzugeben und habe es versäumt. Ich habe mit einer Rückzahlung von 400-500€ für das Jahr 2015 gerechnet. Ist damit zu rechnen, dass ich mit einer Abgabe der Steuererklärung durch Strafgebühren dann schlechter dastehe? Ist es überhaupt möglich, dass ich die Steuererklärung nicht mache, wenn ich ja verpflichtet gewesen wäre?
    Wenn eine Erklärungspflicht vorlag (insbesondere, weil nebeneinander von mehreren AG Arbeitslohn bezogen wurde), kann es nach Ermessen des FA zu einem Verspätungszuschlag kommen. Im Allgemeinen war das FA dabei eher großzügig, wenn es zu einer Steuererstattung kommt. Auch der ursprüngliche Plan, den Verspätungszuschlag zwingend zu erheben, wurde deutlich entschäft (bei der ESt nun erst 14 Monate nach Ende des Veranlagungszeitraums, nur dann, wenn eine ESt größer Null festgesetzt wurde und diese höher als Lohnsteuerabzug und evtl. Vorauszahlungen ist, sprich bei einer Nachzahlung). Es wird also wahrscheinlich zu keinen negativen Folgen durch die späte Abgabe kommen.

    Aber wenn man die Erklärung abgeben muss, stellt sich die Frage, ob man es nicht lieber lassen sollte, eh nicht.

    Wie gesagt, würde eine Erklärungspflicht hier sogar zur Entspannung beitragen, denn dann beginnt die 4-Jahresfrist bei Nichtabgabe erst nach drei Jahren zu laufen, die Festsetzungsverjährung würde als erst Ende 2022 eintreten (wenn man das ausnutzen will, sollte man sich aber sicher sein, dass man wirklich zur Erklärung verpflichtet war, damit nicht doch in die Röhre schaut).

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  • jala2712
    antwortet
    AW: Abruf von Bescheinigungen nur für 3 Jahre möglich - was tun?

    Zitat von multi Beitrag anzeigen
    Jenseits der elektronischen Erklärung wäre die vereinfachte Erklärung möglich, in der werden die Daten zu Arbeitslohn und angeführter Steuer nicht benötigt.

    Übrigens stellt sich anhand der Angaben die Frage, ob nicht eine Erklärungspflicht vorlag, dann wäre die Erklärung seit schlappen 42 Monaten überfällig. Das würde allerdings die Deadline vom 31.12.19 kippen.
    Da ich bisher was das Thema Steuern angeht komplett grün hinter den Ohren bin, war ich wohl tatsächlich verpflichtet eine Erklärung abzugeben und habe es versäumt. Ich habe mit einer Rückzahlung von 400-500€ für das Jahr 2015 gerechnet. Ist damit zu rechnen, dass ich mit einer Abgabe der Steuererklärung durch Strafgebühren dann schlechter dastehe? Ist es überhaupt möglich, dass ich die Steuererklärung nicht mache, wenn ich ja verpflichtet gewesen wäre?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Abruf von Bescheinigungen nur für 3 Jahre möglich - was tun?

    Ich vermute mal, dass der Abruf für 2015 in Mein ELSTER vorzeitig abgeschaltet wurde.

    Bei ElsterFormular muss er das Jahr 2015 nachinstallieren, dann sollte der Bescheinigungsabruf funktionieren. Das geht sicher schneller als die Anforderung beim ehemaligen AG.

    https://www.elster.de/eportal/lizenz...elsterformular

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Abruf von Bescheinigungen nur für 3 Jahre möglich - was tun?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Mit ElsterFormular war der Bescheinigungsabruf für 2015 soeben kein Problem.
    Hallo,

    dann kann sich @jala2712 an den Download von Elsterformular heranwagen und dort loslegen.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Abruf von Bescheinigungen nur für 3 Jahre möglich - was tun?

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo,

    in der Praxis wird aber nur bis 2016 angeboten und das Jahr geht nicht händisch einzutragen.

    Tschüß
    Mit ElsterFormular war der Bescheinigungsabruf für 2015 soeben kein Problem.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Abruf von Bescheinigungen nur für 3 Jahre möglich - was tun?

    Hallo,

    in der Praxis wird aber nur bis 2016 angeboten und das Jahr geht nicht händisch einzutragen.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Abruf von Bescheinigungen nur für 3 Jahre möglich - was tun?

    das ist korrekt mit dem Bescheinigungsabruf, weiter zurück als 2016 geht es nicht.
    Grundsätzlich funktioniert der Bescheinigungsabruf nicht für drei sondern für vier Jahre. Bescheinigungen für das Jahr 2015 müssten deshalb noch bis 31.12.2019 abrufbar sein.

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  • multi
    antwortet
    AW: Abruf von Bescheinigungen nur für 3 Jahre möglich - was tun?

    Jenseits der elektronischen Erklärung wäre die vereinfachte Erklärung möglich, in der werden die Daten zu Arbeitslohn und angeführter Steuer nicht benötigt.

    Übrigens stellt sich anhand der Angaben die Frage, ob nicht eine Erklärungspflicht vorlag, dann wäre die Erklärung seit schlappen 42 Monaten überfällig. Das würde allerdings die Deadline vom 31.12.19 kippen.
    Zuletzt geändert von multi; 05.12.2019, 09:12.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Abruf von Bescheinigungen nur für 3 Jahre möglich - was tun?

    Zitat von jala2712 Beitrag anzeigen
    ..... Den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung damals habe ich leider nicht aufgehoben.
    Muss ich jetzt wirklich alle Arbeitgeber kontaktieren, damit sie mir es erneut zusenden?
    Die Daten müssten doch eigentlich beim Finanzamt gespeichert sein.
    Hallo jala2712,

    das ist korrekt mit dem Bescheinigungsabruf, weiter zurück als 2016 geht es nicht.
    Die Ausdrucke die du vom Arbeitgeber erhalten hast sollte man sich natürlich aufheben -> freundlich nachfragen kann man trotzdem.
    Die Daten liegen dem Finanzamt vor.

    Tschüß

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Abruf von Bescheinigungen nur für 3 Jahre möglich - was tun?

    theoretisch musst Du das bei den Arbeitgebern anfordern. Praktisches Problem: Verjährung 31.12.2019. Wenn Du beim FA anrufst, glaubhaft machen kannst wer du bist und die sehr sehr nett sind, drucken Sie dir vielleicht die Daten aus. Mit einer Bescheinigung kannst du ja kurz vor Jahresende abgeben, das FA ergänzt dann möglicherweise den Rest.
    Zuletzt geändert von Kloebi; 05.12.2019, 08:10.

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  • Abruf von Bescheinigungen nur für 3 Jahre möglich - was tun?

    Ich möchte meine erste Steuererklärung machen. Wenn ich es richtig verstehe ist das, da freiwillig, rückwirkend für die letzten 4 Jahre möglich.
    Als ich nun bei Elster mit Hilfe meines Abrufcodes die Bescheinigungen für das Jahr 2015 abrufen wollte, konnte ich jedoch nur die Jahre 2016 - 2018 abrufen. Ist das normal?
    Im Jahr 2015 hatte ich mehrere kleine Jobs und daher Steuerklasse 6. Den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung damals habe ich leider nicht aufgehoben.

    Muss ich jetzt wirklich alle Arbeitgeber kontaktieren, damit sie mir es erneut zusenden?
    Die Daten müssten doch eigentlich beim Finanzamt gespeichert sein.
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