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Grundsteuer Bayern Treppe und Terrasse Balkon

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  • Charlie24
    antwortet
    Das Bayerische Grundsteuergesetz verweist ausdrücklich auf die Wohnflächenverordnung - WoFlV . Danach gilt:

    Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze bleiben außer Betracht, ein Flur im Treppenhaus liegt

    jedoch bei einem Einfamilienhaus innerhalb der Wohnung und wird mit einbezogen. Die Grundflächen von Balkonen

    Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen.

    Bei Wohngebäuden, die vor 2004 errichtet und seitdem nicht umgebaut wurden, können auch Wohnflächenberechnungen

    nach der Zweiten Berechnungsverordnung verwendet werden, die sind nämlich nach § 5 WoFlV weiter gültig.

    https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html

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  • XaverWdg
    antwortet
    Ich habe im Moment die Erklärung noch nicht abgeschickt,
    obwohl ich die schon im Juli gemacht hatte,
    weil ich zu einzelnen Punkten unsicher war.
    Und tatsächlich habe ich auf Grund von Hinweisen hier aus der Forum die qm-Zahl schon etwas nach unten korrigieren können.

    Für Bayern ist die Angelegenheit bei "Normalfällen" überschaubar.

    In Bezug auf einen Einspruch kann ich Dir keinen Tipp geben,
    wie kulant da die Steuerverwaltung ist.

    Evtl einen neuen Thread aufmachen mit einer entsprechenden Überschrift,
    es gibt hier sehr nette Leute, die haben da wesentlich mehr Ahnung als ich.

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  • Kolmberger
    antwortet
    Ich werde einen Einspruch versuchen, obwohl die Frist schon abgelaufen ist. Bin gespannt, wie kulant man auf Seiten des Finanzamtes damit umgehen wird. Eine Korrektur nach oben wird das Finanzamt wohl immer zulassen
    Zuletzt geändert von Kolmberger; 08.11.2022, 09:23. Grund: bessere lesbarkeit

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  • XaverWdg
    antwortet
    Guten Morgen nochmals,
    wie bereits geschrieben erst einmal die WoFlV anschauen,
    die ist in Deinem Fall schon aussagekräftig genug.

    Ansonsten kann man auch im Internet suchen (Ecosia zum Beispiel),
    da gibt es eine Menge guter Hinweise.

    Ich finde auch das Video der Finanzverwaltung von Bayern zur Wohnflächenberechnung ist gut gemacht.
    Zuletzt geändert von XaverWdg; 08.11.2022, 09:23.

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  • Kolmberger
    antwortet
    Guten Morgen XaverWdg,
    das ist wohl unglücklich formuliert. Ich habe das Treppenhaus, Terrasse und die Loggia zu 100% der Fläche mit angegeben. Ich habe im Nachhinein erst an verschiedenen Stellen gelesen, dass ein Treppenhaus mglw. gar nicht mit anzugeben ist. Ebenso die Terrasse und die Loggia nur zu 1/4.
    Ich habe für mich noch nicht ermitteln können, was für die Grundsteuer Bayern zutrifft.
    Es wäre natürlich von Interesse, die genannten Flächen nicht ansetzen zu müssen.
    Danke Dir und viele Grüße.
    Kolmberger

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  • XaverWdg
    antwortet
    Guten Morgen,
    warum willst Du das Treppenhaus mit einrechnen?
    Ebenso die Frage, warum Du die Terrasse und die Loggia höher ansetzen willst.
    Siehe §§ 3 und 4 WoFlV
    Gruß Xaver
    Zuletzt geändert von XaverWdg; 08.11.2022, 09:04.

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  • Kolmberger
    hat ein Thema erstellt Grundsteuer Bayern Treppe und Terrasse Balkon.

    Grundsteuer Bayern Treppe und Terrasse Balkon

    Guten Tag,

    ich finde leider keine für mich eindeutig unmissverständlichen Aussagen, ob das Offene Treppenhaus eines Reihenhauses mit eingerechnet werden muss.

    Zu welchem Anteil zählen denn die Terrasse und die Loggia (Balkon), zu 1/4 oder mehr?

    Dankeschön, wenn jemand aus der Community helfen mag.

    Viele Grüße, Kolmberger
    Zuletzt geändert von Kolmberger; 08.11.2022, 08:21. Grund: Detaillierung
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