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Energiepreispauschale -EPP- in der Einkommensteuererklärung für 2022

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    Das ist, wie du richtig schreibst, eine Annahme von mir bzw. der Versuch einer Erklärung. Man kann auch den Standpunkt vertreten,

    das manche Regelung zur EPP mit heißer Nadel gestrickt wurde und nicht in allen Einzelheiten durchdacht ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      Wie ich gerade festgestellt habe funktioniert inzwischen die Berücksichtigung der Renter-EPP in der ELSTER-Vorausberechnung, wenn die EPP bei den "Zusatzangaben zur Steuererklärung" eingetragen ist.
      Uneinheitlich ist hingegen das Verhalten der Vorausberechnung bei Rentnern, die die EPP von der DRV erhalten haben und die zusätzlich noch selbständige oder gewerbliche Einkünfte haben - mal wird eine weitere EPP als Leistung versteuert und gleichzeitig auf die Steuerschuld angerechnet - mal nicht. Da kann ich noch kein System erkennen.

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        Stimmt, der Nurrentner ist jetzt auch in der Vorausberechnung mit Altersentlastungsbetrag und allem drum und dran sichtbar. Bei Gewinneinkünften muss halt ein aktiver Betrieb vorliegen, d.h. Einkünfte ungleich Null.

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          Stimmt, der Nurrentner ist jetzt auch in der Vorausberechnung mit Altersentlastungsbetrag und allem drum und dran sichtbar.
          Wieder ein Fehler behoben ! Es dauert leider immer ziemlich lange, bis bei Mein ELSTER etwas passiert, aber immerhin besser als nie.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            Ich habe lange mit der Übermittlung der Daten gewartet, bis Elster auch die EPP berücksichtigt. Wir sind beide Pensionäre und meine Frau bekommt zusätzlich eine kleine Rente (Jahresbetrag 2022 = 1005 €) stpfl. Teil der Rente = 793 €. Meine Frau bekam die EPP von 300 € schon in 2022. Einkünfte ohne EPP waren 691 und nun mit EPP sind es 991, jeweils nach Abzug von 102 € WK-Pauschbetrag. Dies hat zur Folge, dass der Härteausgleich von bisher 129 € wegfällt und dafür der Altersentlastungsbetrag von 58 € gewährt wird. Auswirkung also insgesamt mehr am zu verst. Einkommen von 371 Eurol !!!! Dies führt dann zu Mehrsteuern von sage und schreibe 217,72 Euro bei Berücksichtigung der EPP von 300 €. Scheint leider zutreffend zu sein.
            Mit freundlichen Grüßen

            Charly

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              Scheint leider zutreffend zu sein.
              Sieht so aus ! Das mit der Steuererhöhung um angeblich 217,72 € kann ich allerdings beim besten Willen nicht nachvollziehen.

              Bei einer Erhöhung des zvE um 371 € ergibt sich einer angenommenen Grenzsteuerbelastung von 33% eine Steuerbelastung von 122,43 €..

              217,72 € wären ein Prozentwert von 58,68%. Den gibt das deutsche Einkommensteuerrecht nicht her.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                Das kommt vom sogenannten Härteausgleich nach §46 EStG.

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                  Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
                  Das kommt vom sogenannten Härteausgleich nach §46 EStG.
                  Der Beitrag klang aber so, als wäre das in den 371€ höheren zvE schon drin: 300€ EPP + 129€ weggefallener Härteausgleich ./. 58€ Altersentlastungsbetrag = 371€.

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                    Genau wie schon oben beschrieben und der User Multi erkannt hat. In der Erhöhung des zu verst.Einkommens um 371 steckt der weggefallene Härteausgleich , und der zusätzlich neu gewährte Altersentlastungsbetrag drin. Der Differenzbetrag (ohne Kirchensteuer) bei beiden Probeberechnungen beträgt 108 €. Wir sind beide Pensionäre, beide frühere Finanzbeamte und die Steuerbelastung, bezogen auf das zu verst. Eikommen beträgt mit EPP 15,29 % und vorher bei der Probeberechnung ohne EPP etwas weniger, nur 15,20 %. Die oben von mir genannte Mehrsteuer war leider durch einen Rechenfehler falsch, es sind nur 117,72 €. Dank an den User charlie24. Sonst hätte ich es nicht nachgerechnet.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Charly

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                      117,72 € sind zwar nicht wenig, aber ich zahle auch rund 100 € Steuern auf die EPP, profitiere aber ohne die EPP natürlich nicht vom Härteausgleich.

                      Ich beziehe neben der gesetzlichen Altersrente noch eine Betriebsrente. Das Steuerrecht ist bekanntlich nicht immer individuell gerecht, ehemalige

                      Finanzbeamte wissen das doch sicher auch. Wer die EPP als Rentner bezogen hat, bekommt wegen der handwerklich schlechten Gesetzgebung

                      den Altersentlastungsbetrag, wer die EPP als Versorgungsempfänger bekommen hat, hat insoweit Pech gehabt, es sei denn, er riskiert den Weg zu

                      den Finanzgerichten.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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