Wie fast jedes Jahr ist die Steuervorausberechnung in Mein ELSTER noch nicht aktuell bzw. unvollständig.
Derzeit bekannte Fehler:
Bei der Berechnung von Kirchensteuer wurden noch die alten Kinderfreibeträge angesetzt, das dürfte auch beim Solidaritätszuschlag so sein.
Dieser Fehler ist inzwischen behoben !
Die EPP wird bei verschiedenen Fallgestaltungen nicht in die Steuerberechnung einbezogen. Das betrifft nicht nur Rentner, sondern auch
Gewinneinkünfte. Bei Gewinneinkünften kann man sich in der Regel damit behelfen, dass man den Gewinn für Zwecke der Steuerberechnung
einfach um 300,00 € erhöht. Rentner können die Zahlung der EPP nur für Zwecke der Steuerberechnung in der Anlage SO unter Leistungen
eintragen, die Anlage SO sollte aber vor der Übertragung der Erklärung unbedingt wieder entfernt werden, da die die EPP-Zahlung vom
Finanzamt automatisch berücksichtigt wird und nicht erklärt werden soll. Rentner, die 2022 bereits älter als 64 Jahre waren, erhalten auf die
EPP-Zahlung grundsätzlich den Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG.
Derzeit bekannte Fehler:
Bei der Berechnung von Kirchensteuer wurden noch die alten Kinderfreibeträge angesetzt, das dürfte auch beim Solidaritätszuschlag so sein.
Dieser Fehler ist inzwischen behoben !
Die EPP wird bei verschiedenen Fallgestaltungen nicht in die Steuerberechnung einbezogen. Das betrifft nicht nur Rentner, sondern auch
Gewinneinkünfte. Bei Gewinneinkünften kann man sich in der Regel damit behelfen, dass man den Gewinn für Zwecke der Steuerberechnung
einfach um 300,00 € erhöht. Rentner können die Zahlung der EPP nur für Zwecke der Steuerberechnung in der Anlage SO unter Leistungen
eintragen, die Anlage SO sollte aber vor der Übertragung der Erklärung unbedingt wieder entfernt werden, da die die EPP-Zahlung vom
Finanzamt automatisch berücksichtigt wird und nicht erklärt werden soll. Rentner, die 2022 bereits älter als 64 Jahre waren, erhalten auf die
EPP-Zahlung grundsätzlich den Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG.
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