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Steuervorauszahlung

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    Steuervorauszahlung

    Hallo,
    ich habe meine freiberufliche Tätigkeit beendet und möchte nun keine Vorauszahlung an das Finanzamt mehr leisten.

    Ich soll "bei VZ 0 eintragen" wurde mir gesagt - wo muss ich null eintragen, damit der Sachbearbeiter v. FA für das nächste Jahr keine Vorauszahlung mehr veranschlagt?

    Danke für die Bemühungen

    Gruß

    #2
    AW: Steuervorauszahlung

    Ähem, mir ist keine solche Funktion bekannt. Wo solltest Du das denn eintragen? Im Forum (denn Du bist hier im Unterforum mit dem Titel Forum)?

    Selbst wenn es so eine Möglichkeit mit ElsterFormular geben sollte: der Bearbeiter im Finanzamt kann jederzeit auf telefonischen Antrag die (Einkommensteuer-)Vorauszahlungen ab einem bestimmten Zeitpunkt ändern oder aufheben.

    (EDIT: wie kommt man denn in das Forum Forum :-o ? Ich bin nur über die Neuen Beiträge hierhin geraten. Vom Elster-Anwender-Forum her finde ich da keinen Link ...)
    Zuletzt geändert von Elefant; 02.12.2010, 17:22.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuervorauszahlung

      Hallo Wasser,

      um welche Steueart geht es überhaupt?
      Einkommensteuer, Umsatzsteuer u.a.?

      Bei VZ (Voranmeldezeitraum) eine Null, oder für den VZ (z.B. 11/10) den Wert 0 eintragen?

      Frage besser nochmal Dein Finanzamt.
      Raten ist hier sehr schlecht, konkrete Angaben helfen unter Umständen, solange es keine Steuerberatung wird.

      Gruss stiller
      Gruss (S)stiller
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        #4
        AW: Steuervorauszahlung

        Bei "Vorauszahlungen" denke ich jetzt mal an die Einkommensteuer (denn sowohl Umsatzsteuer als auch Lohnsteuer sind (Vor-)Anmeldungen).

        Für die Einkommensteuer gibt es keine Funktion unter Elster, um die Vorauszahlungen auf 0,- € zu setzen. Hierbei sollte ein (formloser) Brief an das zuständige Finanzamt ausreichen, in dem steht, dass die freiberufliche Tätigkeit aufgegeben wurde und dass die (Einkommensteuer-)Vorauszahlungen heruntergesetzt werden sollen.

        Bei Umsatz- oder Lohnsteuer müssen keine Anmeldungen mehr abgegeben werden, wenn das Unternehmen eingestellt wurde. Allerdings muss bei der Umsatzsteuer nach endgültiger Betriebsaufgabe schon die Jahreserklärung 2010 eingereicht werden.

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