Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage V zum Verständnis

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage V zum Verständnis

    Hallo,

    in der Steuererklärung Anlage V Zeile 13 steht: "Hier sind die vereinnahmten Umlagen (einschließlich Nachzahlungen) stets in voller Höhe einzutragen. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter die von Ihnen als Vermieter geschuldete Zahlung bestimmter Nebenkosten übernimmt. Soweit die Umlagen 2017 an die Mieter zurückgezahlt worden sind, ist der einzutragende Betrag zu vermindern."

    Beispiel:
    Mieter zahlt 2017 1500 € Nebenkosten (für Heizung, Wasser, Müll usw.). Müssen in Zeile 13 da diese 1500 € rein?

    Danke.
    Gruß FritzPaul

    #2
    AW: Anlage V zum Verständnis

    Alles was auf Ihrem Konto landet sind Einnahmen und sind natürlich zu versteuern.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage V zum Verständnis

      Hallo,

      >>>Mieter zahlt 2017 1500 € Nebenkosten (für Heizung, Wasser, Müll usw.). Müssen in Zeile 13 da diese 1500 € rein?

      Natürlich. Aber nicht nur das.

      Du machst doch sicher eine Nebenkostenabrechnung, und wenn dort eine Nachzahlung herauskam dann muss der zu den 1500 Euro addiert werden, und eine Erstattung subtrahiert.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar

      Lädt...
      X