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Anlage AV Kinderzulage - Verwirrung Brauche Dringend Hilfe!

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    Anlage AV Kinderzulage - Verwirrung Brauche Dringend Hilfe!

    Hallo Liebe Forumsmitglieder,

    ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

    Meine Tochter ist im April 2015 geboren.
    Ich habe schon glaube ich 2009 meinen Riestervertrag bei der Allianz abgeschlossen.
    Ich bin nicht verheiratet, lebe aber mit den Vater meiner Tochter zusammen und ich bin Kindergeldberechtigt

    Gestern saß ich dann über meiner Steuererklärung von letzten Jahr bei der Anlage AV und musste feststellen (durch Datenübernahme Funktion 2016), dass wenn ich bei Zeile 23(?weiß es eben nicht auswendig) bei allen weiteren Kindergeldberechtigten für Kinder die nach 2007 geboren sind eine 1 eintrage, dass meine Rückzahlung ca. 150€ weniger wird. Die letzten Jahre hatte ich dort immer eine 1 eingetragen weil ich dachte es ist richtig so, allerdings hab ich in meiner Jahresübersicht meiner Riesterrente gesehen, dass keine Kinderzulage ausgezahlt wurde.

    Ich habe das auch nie beantragt, wo kann ich das tun bzw. was ist denn nun besser?

    Und am wichtigsten was ist nun richtig in der Steuererklärung muss ich das nun eintragen oder nicht?

    Falls ichs die letzte Jahre falsch gemacht habe, kann ich dass dann rückwirkend noch ändern? Muss ich das?

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

    Rosali

    #2
    AW: Anlage AV Kinderzulage - Verwirrung Brauche Dringend Hilfe!

    Die Kinderzulage musst Du, wie ja auch schon die normale Zulage, beim Anbieter der Riesterrente beantragen. Ich glaube das geht bis Ablauf des zweiten Jahres danach, also für 2016 wäre es noch möglich.

    Das Finanzamt (und auch ElsterFormular!) führt die Günstigerprüfung automatisch durch, Du musst also nicht selber wissen ob die Zulage oder der Sonderausgabenabzug günstiger ist (bei Kindern wird das meistens die Zulage sein!). Aber: egal ob Du die Zulage beantragt hast oder nicht, Du musst sie mit der Steuererklärung zurück zahlen, wenn der Sonderausgabenabzug günstiger ist. Denn das Finanzamt berücksichtigt nicht einfach die Beiträge, wenn Du doch eigentlich die Zulage beantragen hättest können.

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      #3
      AW: Anlage AV Kinderzulage - Verwirrung Brauche Dringend Hilfe!

      Vielen Dank für deine schnelle Antwort und Hilfe.
      Hab ich dass jetzt richtig verstanden, dass ich es bisher richtig gemacht habe und die 1 also das Kind dort eintragen muss und schleunigst die Kinderzulage beantragen sollte?

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        #4
        AW: Anlage AV Kinderzulage - Verwirrung Brauche Dringend Hilfe!

        Hallo Rosali,

        du solltest diese schleunigst beantragen, damit diese dir auch gutgeschrieben wird.
        Den Rest kennst du ja -> siehe L.E.Fant entweder Zulage oder Sonderausgabenabzug !

        Tschüß

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