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    Anlage AV

    EST Erklärung 2008, verheiratet, ein Kind. Frau nichtselbständig, unmittelbar begünstigt für Altersvorsorge (Riester) - füllt AV Formular aus.
    Mann hat reinen Zulagenvertrag für den Riesterrentenvertrag der Frau (Mann mittelbar begünstigt).
    1.) Muss der Ehemann mit reinem Zulagenvertrag auch eine Anlage AV abgeben?
    2.) Wenn ja, erscheint "FEHLER" bei Plausibilitätsprüfung wegen gleicher Vertragsnummer?

    #2
    AW: Anlage AV

    Wenn Mann UND Frau JE einen Vertrag haben, können die sicherlich nicht die gleiche Vertragsnummer haben, so dass mir die Meldung jetzt nicht sooo abwegig erscheint. Oder habe ich den Sachverhalt jetzt falsch verstanden ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Anlage AV

      Sorry, möglicherweise habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Mann und Frau haben einen gemeinsamen Vertrag.

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        #4
        AW: Anlage AV

        Das kann so nicht sein.

        Der Mann wird keinen eigenen Vertrag haben, also darf die Anlage AV nur für die Ehefrau ausgefüllt werden.

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          #5
          AW: Anlage AV

          hallo habe auch probleme beim ausfüllen der anlage AV

          1. wir haben beide einen vertrag
          2. nur ehemann ist erwerbstätig ich bin hausfrau
          3. muss ich auch als ehefrau eine AV-anlage ausfüllen
          4. welche kreuze muss ich bei meinem mann in der anlage machen

          ich blick da nicht durch bitte helfen sie mir
          danke bschulze19

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            #6
            AW: Anlage AV

            Sie DÜRFEN auch eine Anlage AV abgeben. Wenn Sie es nicht tun, haben Sie keine Chance, eine EVENTUELLE Steuerermäßigung zu bekommen.

            Der Mann ist bei Ihnen UNmittelbar begünstigt, die Frau (wahrscheinlich) mittelbar (= ungünstig). Für die Frau stimmt dies aber nur, wenn Sie wirklich "nur" reine Hausfrau sind. Es gibt ein paar Konstellationen, wo sie auch unmittelbar begünstigt wären (z.B. Elterngeld etc.).
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              AW: Anlage AV

              vielen dank für die schnelle antwort also ich ahb jetzt noch eine frage
              kann ich die anlage AV vom jahr 2007
              noch mit einschicken und brauch ich dafür einen gesonderten AV bogen oder kann ich den einfach bei 2008 mit eintragen
              schöne grüsse bschulze19

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                #8
                AW: Anlage AV

                AV 2007 geht nur zusammen mit der Einkommensteuererklärung 2007.

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                  #9
                  AW: Anlage AV

                  Hallo, Zusammen,

                  ich bin eben dabei, unsere ESt für 2008 mit Elster zu erfassen. Die Anlage AV bereitet mal wieder Kopfzerbrechen, da es für mich unlogisch ist, unmittelbarer Nutzer zu sein, da ich ja gar kein Renteneinkommen aus Riester beziehe, da ist noch gar nicht dran zu denken.

                  Meine Frau und ich haben beide einen Vertrag, was bitte muss ich nun bei den Anlagen von uns beiden eintragen bzw. ankreuzen, damit das Programm weitermacht?

                  Danke vielmals.

                  Andreas

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                    #10
                    AW: Anlage AV

                    Zitat von mpenzas04 Beitrag anzeigen
                    ich bin eben dabei, unsere ESt für 2008 mit Elster zu erfassen. Die Anlage AV bereitet mal wieder Kopfzerbrechen, da es für mich unlogisch ist, unmittelbarer Nutzer zu sein, da ich ja gar kein Renteneinkommen aus Riester beziehe, da ist noch gar nicht dran zu denken.
                    Das unmittelbar begünstigt bezieht sich ja auch nicht darauf, dass man unmittelbar einen Nutzen aus der Rente zöge, sondern dass man zum Personenkreis gehört, der direkt für einen solchen Vertrag gefördert wird. Während der mittelbar Begünstigte halt nur gefördert wird, weil er zufällig mit so jemandem verheiratet ist.

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                      #11
                      AW: Anlage AV

                      Mein Sachverhalt ist etwas anders, ich bitte um Hilfe:

                      Gemeinsame Veranlagung, Mann Rentner, Frau erwerbslos, hat 2 priv. Rentenversicherungen.

                      Wie kann ich die in der Anlage AV geltend machen?
                      Finde weder eine Anbieternummer noch eine Zertifizierungsnummer...

                      Danke für eure Hilfe!

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                        #12
                        AW: Anlage AV

                        Zitat von Max.Strube Beitrag anzeigen
                        Gemeinsame Veranlagung, Mann Rentner, Frau erwerbslos, hat 2 priv. Rentenversicherungen.

                        Wie kann ich die in der Anlage AV geltend machen?
                        Finde weder eine Anbieternummer noch eine Zertifizierungsnummer...
                        Dann sollte man erstmal klären:

                        Sind es überhaupt Riesterverträge? Wenn es weder Anbieter- noch Zertifizierungsnummer gibt, hört sich das nicht so an.

                        Und falls ja, sollte man prüfen, ob die Frau überhaupt unmittelbar förderungsberechtigt ist. Dafür müsste sie ALG1 oder ALG2 bekommen.

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                          #13
                          AW: Anlage AV

                          Weder ALG I noch II und es sind keine Riesterverträge. Habe sie jetzt bei Sonderausgaben Punkt 64 im Hauptvordruck eingegeben. Denke mal, dass dieses die richtigste Lösung war. Trozdem Vielen Dank für die schnelle Hilfe!!!

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                            #14
                            AW: Anlage AV

                            Zitat von Max.Strube Beitrag anzeigen
                            Weder ALG I noch II und es sind keine Riesterverträge. Habe sie jetzt bei Sonderausgaben Punkt 64 im Hauptvordruck eingegeben. Denke mal, dass dieses die richtigste Lösung war. Trozdem Vielen Dank für die schnelle Hilfe!!!
                            Wenn es kein Riester ist, hat es in Anlage AV auch nichts verloren.

                            Ob Zeile 64 korrekt ist, ist aber sehr fraglich. Dort gehört nämlich nur die so genannte Basis- bzw. Rürup-Rente hin, und ist durch eine entsprechende Bescheinigung des Anbieters nachzuweisen.

                            Wenn man nun gar keine Ahnung über die Berücksichtigung verschiedener Vorsorgemöglichkeiten in der ESt-Erklärung hat, ist es durchaus mal ratsam, unter Hilfe die Anleitung zur Steuererklärung aufzurufen und dort im Index unter Vorsorgeaufwendungen nachzuschlagen. Da findet man u.a., dass die klassische Lebens- bzw. Rentenversicherung nur zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählt, die unter Umständen in Zeile 73 oder 74 gehört, eventuell aber auch gar nicht mehr steuerlich gefördert wird.

                            Ansonsten finden sich auch unter http://elsterhilfe.blogspot.com/search/label/Vorsorgeaufwendungen einige Hinweise.
                            Zuletzt geändert von neysee; 24.03.2009, 15:53.

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                              #15
                              AW: Anlage AV

                              Auch dieses hat sich mir nun erschlossen... So langsam möchte ich Steuerberater werden....

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