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Entfernungspauschale - Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel eingeben

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    Entfernungspauschale - Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel eingeben

    Hallo,

    bei der Entfernungspauschale gilt jetzt ja wieder die "alte" Regelung, es werden also nicht nur die Kilometer ab dem 1. Kilometer berücksichtigt, sondern - sofern die Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel die Entfernungspauschale überschreiten - auch diese höheren Aufwendungen berücksichtigt.

    Wenn ich diese höheren Aufwendungen in Elsterformular, Anlage N, Zeile 46 eingebe, "beschwert" Elsterformular sich jedoch immer (bei Plausibilitätsprüfung vor Versand), dass dies nur möglich sei, wenn ich das Kreuz bei "Grad der Behinderung mindestens 70" mache, was ich jedoch nicht bin und daher auch nicht setzen will.

    Ein Update bringt nichts (habe Version 10.1.0.0).

    Was tun, um meine Steuererklärung auf den Weg zu bringen?
    Da bei mir die Aufwendungen für die öffentlichen Verkehrsmittel definitiv höher sind als die Pauschale (0,30€/km), will ich diese auch auf jeden Fall angeben.

    Danke,
    Vognal

    #2
    AW: Entfernungspauschale - Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel eingeben

    Die Lösung ergibt sich aus der Hilfe von Elsterformular selbst: "Für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erhalten Sie – unabhängig von der Art, wie Sie zur Arbeitsstätte gelangen – eine Entfernungspauschale. Diese beträgt 30 Cent für jeden vollen Entfernungskilometer. Ein Ansatz der tatsächlichen Kosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht mehr möglich; dies gilt allerdings nicht für behinderte Menschen." Die Übernahme der "Altregelung" bezieht sich nur darauf, dass die Entfernung ab dem 1. Kilometer berücksichtigt wird.

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      #3
      AW: Entfernungspauschale - Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel eingeben

      Das Problem liegt etwas differenzierter: Das Bundesverfassungsgericht hat NICHT entschieden, dass die Regelung ab 2007 komplett verfassungswidrig war, sondern nur, dass die ersten 20 Kilometer vorläufig bis zu einer gesetzlichen Neuregelung rückwirkend ab 2007 zu berücksichtigen sind. Die ab 2007 geltende Abschaffung des Ansatzes höherer ÖPNV-Kosten sowie berufsbedingter Unfallkosten war NICHT Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgerichts und wurde daher auch NICHT für verfassungswidrig erklärt. Somit ist diese Abschaffung nach wie vor gültige Rechtslage und Elsterformular und die Finanzämter halten sich auch daran und fragen das somit nicht ab. Und Sie können das auch nicht eintragen, weil es nach dem Gesetz (noch) irrelevant ist. Nur bei der 70 %-Behinderung sind die ÖPNV-Kosten anzusetzen, da diese Regelung schon vor 2007 galt und ab 2007 nicht abgeschafft wurde.

      ABER: Zur Zeit gibt es ein Gesetzgebungsverfahren (Bundestag hat schon zugestimmt, Bundesrat wohl in Kürze), dass die Entfernungspauschale ab 2007 rückwirkend nicht mehr nur vorläufig, sondern endgültig neu regelt. Und IN DIESEM GESETZ ist vorgesehen, dass ab 2007 tatsächlich wieder komplett die 2006er-Regelung (also inklusive höheren ÖPNV-Kosten und Unfallkosten) in Kraft treten soll.

      Wenn dies so kommt, könnte ich mir vorstellen (reine Spekulation), dass Elsterformular mittels Update angepasst würde. Aber ich glaube eher nicht, da dann ja Papier- und elektronische Erklärung klar voneinander abweichen würden.

      Fazit: Zur Zeit und wahrscheinlich auch auf Dauer können Sie für 2007 und 2008 die höheren ÖPNV-Kosten nicht erklären. Sobald das Gesetz durch ist und sich bei Ihnen TATSÄCHLICH eine steuerliche Auswirkung ergibt (= Steuer höher als Null, Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 € wird überschritten, ÖPNV-Kosten wirklich HÖHER als die Entfernungspauschale), sollten Sie einen formlosten Antrag (ggf. per Mail) stellen, damit das nachträglich berücksichtigt werden kann.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Entfernungspauschale - Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel eingeben

        Das Gesetz, welches den anderen Rechtszustand wieder herstellt, ist mittlerweile auch vom Bundesrat verabschiedet worden. Ich dachte, ELSTER 10.0.2.0.0 würde sich an den nun wieder geltenden Rechtsstand halten. Ich habe erst einmal den Differenzbetrag unter den sonstigen Werbungskosten eingetragen und werde gegebenenfalls meinen Einspruch zum Steuerbescheid 2007 auch für 2008 schon einmal vorbereiten.

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          #5
          AW: Entfernungspauschale - Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel eingeben

          Zitat von KlausGTroitzsch Beitrag anzeigen
          und werde gegebenenfalls meinen Einspruch zum Steuerbescheid 2007 auch für 2008 schon einmal vorbereiten.
          Sie können stolz auf sich sein.

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            #6
            AW: Entfernungspauschale - Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel eingeben

            Ja, der Bundesrat hat zugestimmt. Aber es ist noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit noch immer nicht wirksam (Art. 82 GG). Aber morgen kommt ein neues Bundesgesetzblatt raus ... ;-)
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Entfernungspauschale - Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel eingeben

              Von meiner Seite auch noch ein paar Anmerkungen:

              Die Programmierung von Steuersoftware kann sich genau so wenig über (noch) geltendes Recht hinwegsetzen wie die Verwaltung. Der zur Zeit noch geltende Wortlaut des § 9 EStG ist dort nachzulesen:
              ==> http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

              Vielleicht sollte sich KlausGTroitzsch mal etwas auf der Seite des BMF umsehen (http://www.bundesfinanzministerium.de - suchen mit den Begriffen "Entfernungspauschale" und "Pendlerpauschale"). Die dort zu gewinnenden Infos zum Thema sind geeignet, ein ggf. gespanntes Verhältnis zur Finanzverwaltung zu entlasten. Dann versteht er vielleicht auch, wieso es trotz der noch nicht veränderten Gesetzeslage bereits in Massen zur Änderung von Steuerbescheiden kommen konnte.
              Ein Lächeln ist das Beste um Anderen die Zähne zu zeigen.

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                #8
                AW: Entfernungspauschale - Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel eingeben

                ... so gespannt ist mein Verhältnis zur Steuerverwaltung ja gar nicht. Vielleicht wäre es besser gewesen, das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten, bevor die geänderten Steuerbescheide herausgeschickt werden. Ich bekomme in diesen Tagen bereits die vierte Version meines Bescheides für 2007.

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                  #9
                  AW: Entfernungspauschale - Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel eingeben

                  Zitat von KlausGTroitzsch Beitrag anzeigen
                  ... so gespannt ist mein Verhältnis zur Steuerverwaltung ja gar nicht. Vielleicht wäre es besser gewesen, das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten, bevor die geänderten Steuerbescheide herausgeschickt werden. Ich bekomme in diesen Tagen bereits die vierte Version meines Bescheides für 2007.
                  Ja klar, man hätte dann auch eben mal die Annahme von Erklärungen für 2008 durch das FA bis zur gesetzlichen Neuregelung aussetzen können. Die Begeisterungswelle in der Bevölkerung wäre sicher enorm gewesen.

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                    #10
                    AW: Entfernungspauschale - Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel eingeben

                    Wie lange mag es denn nun noch dauern, bis ELSTER in der Lage ist, die tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch bei Nichtbehinderten wieder zu berücksichtigen? Der alte Rechtszustand ist nun schon seit zwei ELSTER-Updates wieder hergestellt. Soll man tatsächlich wieder zur Einreichung auf Papierformularen zurückkehren?

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                      #11
                      AW: Entfernungspauschale - Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel eingeben

                      Nein, solange es das Update noch nicht gibt (falls es das überhaupt geben wird) und der Betrag bei Ihnen tatsächlich sich steuerlich auswirkt (= höher als die Entfernungspauschale und Werbungskosten mehr als 920 €), würde ich die Daten zur Entfernungspauschale ganz normal eintragen und die Differenz zu den ÖPNV-Kosten dann unter sonstigen Werbungskosten eintragen und erläutern.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                        #12
                        AW: Entfernungspauschale - Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel eingeben

                        Ich hole diesen Thread mal nach vorne, da ich das gleiche Problem habe - die Berücksichtigung meiner tatsächlichen ÖPNV-Kosten würde sich für mich sehr lohnen und deshalb habe ich mit meiner Steuererklärung extra noch gewartet, denn ich habe mehrfach gelesen, dass ein entsprechendes Elster-Update für Ende Mai 2009 angekündigt sei. Jetzt sind wir mitten im Juni und leider scheint sich bisher nichts getan zu haben.

                        Daher meine Frage: Gibt es hier vielleicht einen Insider, der etwas dazu sagen kann, ob und wann mit dem Update zu rechnen ist?

                        Ich habe alles versandfertig vorbereitet und möchte deshalb ungern auf Papier umsteigen, zumal die Ämter selbst betonen, wie sehr das die Bearbeitung verzögern würde. Die Alternative, die ÖPNV-Kosten unter sonstigen Werbungskosten einzutragen, ist mir nicht ganz geheuer - kann ich wirklich davon ausgehen, dass die Bearbeiter dann kapieren, was gemeint ist?

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                          #13
                          AW: Entfernungspauschale - Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel eingeben

                          Zitat von HC4life Beitrag anzeigen
                          Die Alternative, die ÖPNV-Kosten unter sonstigen Werbungskosten einzutragen, ist mir nicht ganz geheuer - kann ich wirklich davon ausgehen, dass die Bearbeiter dann kapieren, was gemeint ist?
                          Achtung: Nicht die vollen ÖPNV-Kosten, sondern die Differenz der ÖPNV-Kosten zur Höhe der normalen Entfernungspauschale sollte unter den sonstigen Werbungskosten eingetragen werden. Und wenn Sie Ihren Eintrag erläutern (genug Eintragungsmöglichkeiten dafür haben sie ja), sollte das funzen. In Hessen zumindest sind aktuell die Steuerprogramme der Finanzämter auch (noch) nicht umgestellt, so dass der Bearbeiter Ihnen den Fall auch nur so erledigen kann wie von mir geschildert ...
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            AW: Entfernungspauschale - Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel eingeben

                            O.K., vielen Dank für die Antwort, das hilft mir ein Stück weiter. Wäre dennoch interessant zu wissen, ob und wann Elster aktualisiert wird. Denn wenn es nur um ein paar Tage ginge, würde ich in jedem Fall warten, um die reguläre und damit wahrscheinlich sicherere Variante des Eintrags wählen zu können. Wenn eine Aktualisierung jedoch völlig in den Sternen steht, mache ich es wohl besser so wie vorgeschlagen.

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                              #15
                              AW: Entfernungspauschale - Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel eingeben

                              hallo. ich befasse mich gerade mit meiner steuer und habe ein paar fragen.
                              ich benutze öffentliche verkehrsmittel um zur arbeit zu gelangen.
                              was muß ich bei "Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel eingeben" eingeben? die kosten meines monats-tickets, die kosten für eine fahrt?
                              und kann ich den differenzbetrag als werbungskosten absetzten? soll heissen bei 12km fahrtstrecke (eine strecke) bezahle ich 4,20€. aber ich würde ja nur die pauschale von 0,30€ bekommen, also 3,60€. damit ergibt sich eine differenz von 0,60€.

                              bitte um hilfe

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