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hauptvordruck bleibt immer auf 2008

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    hauptvordruck bleibt immer auf 2008

    hallo

    wie kann ich umstellen das auf denn vordruck 2009 steht?

    auch wenn ich die daten aus dem vorjahr nehme

    mfg

    #2
    AW: hauptvordruck bleibt immer auf 2008

    Hallo,
    erst einmal muss ich fragen, was du unter Hauptvordruck verstehst.
    Ich vermute du meinst die allgemein bekannte Lohnsteuerbescheinigung. Die Lohnsteuerbescheinigung 2009 kann natürlich auch nur mit Elster Formular 2008/2009 erstellt werden, die Version 2007/2008 geht hier nicht.
    Auch bitte daran denken das für die Lst. Bescheinigungen ein Zertifikat benötigt wird.

    Ich hoffe ich konnte helfen.

    Gruß BDB

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      #3
      AW: hauptvordruck bleibt immer auf 2008

      Zitat von anwalt78 Beitrag anzeigen
      wie kann ich umstellen das auf denn vordruck 2009 steht?
      Um was geht es bitte? Steuererklärung, wie der Begriff Hauptvordruck nahelegt, die Erstellung einer Lohnsteuerbescheinigung durch Arbeitgeber, wie ElsterLohn nachlegt, oder um was ganz anderes?

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        #4
        AW: hauptvordruck bleibt immer auf 2008

        Für jedes neue Steuerjahr wird ein neues Programm benötigt. Wenn Sie den Hauptvordruck für die Einkommensteuererklärung 2009 meinen oder die Vordrucke für die z. B. Umsatzsteuervoranmeldungen 2010 benötigen Sie das neue Elsterformular 2009/2010. Wie Sie unter www.elster.de nachlesen können steht dies erst ab 11. Jan. 2010 für die Voranmeldungen 2010 und ab 20. Jan. 2010 für die Steuererklärungen 2009 unter Elsterformular - Downloads zur Verfügung.
        Zuletzt geändert von ; 06.01.2010, 05:49.

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          #5
          AW: hauptvordruck bleibt immer auf 2008

          hallo

          ja danke habe es nun auch gefunden das es erst ab 20.01. geht

          es ging um die einkommenssteuer

          mfg

          Kommentar


            #6
            AW: hauptvordruck bleibt immer auf 2008

            Zitat von anwalt78 Beitrag anzeigen
            hallo

            ja danke habe es nun auch gefunden das es erst ab 20.01. geht

            es ging um die einkommenssteuer

            mfg
            Dann wäre es auch sinnvoll gewesen, uns nicht unnötig zu verwirren, in dem Sie das im dann total falschen Forum über elektronische Lohnsteuerbescheinigung posten. Sie brauchen sich nicht zu wundern, wenn wir das nicht auf die Reihe bekommen, wenn Sie das quasi unter falscher Überschrift ablegen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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