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Wie funktioniert das mit gemeinsamer Steuer?

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    Wie funktioniert das mit gemeinsamer Steuer?

    Hallo.

    Habe mal eine Frage da ich verheiratet bin, wie muss ich das mit der Steuer dann machen weil wir unsere Steuer ja immer zusammen machen wie soll das da funktionieren?

    Und noch eine Frage da mein Mann aus erster Ehe 2 Kinder hat und da ja die Anlage Kind ausfüllen muss muss er das dann unter seiner anmeldung oder wie?

    Und wenn Unterlagen wie z.b. elektronische Steuerbescheinigung u.s.w muss ich das dann an mein Finanzamt schicken oder wie funktioniert das?

    Danke für die Antworten weil ich heut das erste mal dabei bin.

    #2
    AW: Wie funktioniert das mit gemeinsamer Steuer?

    Normalerweise 1 gemeinsame Steuererklärung für die Zusammenveranlagung
    Auch bei Elster nur 1 Erklärung - beide unterschreiben, wenn keine Authentifizierung vorliegt.

    Details siehe Internet (http://www.steuerlexikon-online.de/Zusammenveranlagung.html)- dieses Forum löst keine steuerlichen Fragestellungen- oder Anleitung zur Steuererklärung.

    Auch die Kinder des Mannes gehören dazu, diese kommen jeweils auf eine separate Anlage Kind die mit der Elster-Erklärung gesendet wird.

    Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bereich die Ehegatten jetzt die gemeinsame Wohnung (ihren Mittelpunkt der Lebensinteressen) haben.

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      #3
      AW: Wie funktioniert das mit gemeinsamer Steuer?

      Zitat von Melly13 Beitrag anzeigen
      Habe mal eine Frage da ich verheiratet bin, wie muss ich das mit der Steuer dann machen weil wir unsere Steuer ja immer zusammen machen wie soll das da funktionieren?

      Und noch eine Frage da mein Mann aus erster Ehe 2 Kinder hat und da ja die Anlage Kind ausfüllen muss muss er das dann unter seiner anmeldung oder wie?

      Und wenn Unterlagen wie z.b. elektronische Steuerbescheinigung u.s.w muss ich das dann an mein Finanzamt schicken oder wie funktioniert das?
      Wie soll das mit der Steuer funktioneren?: Man gibt gemeinsam eine Einkommensteuererklärung ab. Genauer gesagt, muss man nicht, jeder kann auch eine eigene abgeben, aber in der Regel ist es vorteilhaft, wenn man sich zusammen veranlagen lässt. Wie es anscheindend schon früher gemacht habt.

      Es gibt eine Anlage Kind für jedes Kind, bei den Kindern aus 1. Ehe wird dann beim Verwandschaftsverhältnis zum Ehemann angekreuzt, dass er leiblicher Vater ist, bei der Ehefrau natürlich nichts, da sie mit den Kindern ja nicht verwandt ist, dafür wird beim Verwandschaftsverhältnis zu weiteren Personen die leibliche Mutter der Kinder eingetragen. Was damit gemeint ist, ob er es in seiner Anmeldung angeben muss, gemeint ist, weiß ich nicht. Erstens meldet man Einkommensteuern nicht an, Anmeldungen führen nur Unternehmer/Arbeitgeber durch, sondern man erklärt die Steuern, und ich dachte, ihr macht eure Steuern zusammen?

      Die Daten aus der elektronischen LStB werden in dem entsprechenden Punkt der Anlage N erfasst. Es gibt Belege, die müssen im Original eingereicht werden (z.B. Riestervertrag), bei weiteren Belegen kann es sinnvoll sein, auch ohne Zwang eine Kopie einzureichen, wenn man nachfragen vermeiden will.

      Mit ElsterLohn hat das alles aber nichts zu tun, denn das ist für die Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern, mit ElsterFormular kann es aber auch nicht wirklich zu tun haben, da die Version, mit der man Einkommensteuererklärungen machen kann, noch gar nicht erschienen ist.
      Zuletzt geändert von neysee; 12.01.2010, 14:08.

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