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Trennung-und jetzt?

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    Trennung-und jetzt?

    Hallo,
    folgende Problematik:
    Mein Mann und ich haben uns 04/09 getrennt. Haben zwei Kinder die bei mir leben. Habe für 2008 unsere Steuererklärung gemacht. Wir haben beide Steuerklasse IV. Es gab eine Rückzahlung auf mein Konto. Diese habe ich komplett einbehalten da er mir Unterhalt schuldig ist. In den letzten Jahren haben wir uns die Rückzahlung immer geteilt, hatten auch immer getrennte Konten. Es läuft auch noch ein Einspruch wegen nicht berechneter Sachen.
    1. Frage
    Kann er nachträglich einen Aufteilungsbescheid für 2008 vom FA anfordern?
    Er verlangt jetzt die komplette Kirchensteuer Nachzahlung da er sie auch alleine bezahlt hat usw.
    2. Frage
    Kann er dem FA mitteilen das die voraussichtliche Nachzahlung vom Einspruch auf sein Konto geht ohne mein Einverständnis?

    Jetzt geht es so los das er für 2009 keine gemeinsame Erklärung mehr machen möchte.
    Wenn ich meine Erklärung für 2009 alleine mache wird mir dann Steuerklasse 2 ab April rückwirkend angerechnet?
    Was wäre für mich günstiger? Gemeinsame Erklärung mit Aufteilungsbescheid oder alleine machen?
    Warum erhält er einen Kinderfreibetrag wenn die Kinder bei mir leben?
    Schlimm genug das er das halbe Kindergeld einbehält und den Unterhalt anrechnen kann aber sich nicht um die Kinder kümmert.
    Auf was muß ich achten bei der Erklärung für 2009?
    Gibt es für alleinerziehende irgendwas besonderes?
    Fragen über Fragen...
    Vielen Dank schonmal für die Hilfe.
    LG
    M.

    #2
    AW: Trennung-und jetzt?

    Aufteilungsbescheide gibt es nur bei Nachzahlungen an das Finanzamt.

    Wenn du die komplette Erstattung erhalten hast, musst du ihm seinen anteiligen Betrag auszahlen. Oder mit seinen Schulden verrechnen, das ist allein euer Problem.

    Steuerklasse II gibt es nur bei Einzelveranlagung, nicht bei getrennter Veranlagung.

    Ob getrennte Veranlagung oder Zusammenveranlagung günstiger ist, kann man nie pauschal beantworten.

    Natürlich steht dem Vater auch das halbe Kindergeld bzw. der halbe Kinderfreibetrag zu, wenn er seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt.
    Die Kinder sind ja schließlich zur Hälfte auch seine.
    Das haben wir doch mal in Biologie gelernt, oder ?

    Kommentar


      #3
      AW: Trennung-und jetzt?

      Na klar sind es auch seine, aber dann sollte er sich wohl auch drum kümmern, oder?
      Kassiert die Vorteile und das Geld, tut aber so als hätte er keine.

      Kommentar


        #4
        AW: Trennung-und jetzt?

        Das ist euer privates Problem, so leid mir das tut.

        Ein steuerliches ist es jedenfalls nicht.

        Kommentar


          #5
          AW: Trennung-und jetzt?

          Hallo Jandra,
          da dies wie Petzer sagt, kein steuerliches Problem ist sondern eher ein familienrechtliches habe ich dir eine private Nachricht geschrieben.

          Grüße
          Bröselchen

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