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betr. Unterhaltspflicht Kinder gegenüber Eltern

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    betr. Unterhaltspflicht Kinder gegenüber Eltern

    Sachverhalt:
    Mutter im Pflegeheim kann nicht aus eigenen Mitteln plus Pflegekasse für die Kosten aufkommen.

    Die Tochter wird - nach Abzug des Selbstbehalts sowie Bereinigung des Netto-Einkommens - zu einer Unterhaltsleistung herangezogen.

    Frage:
    Kann die Tochter in ihrer Lohnsteuer-Erklärung diese Unterhaltsbeträge absetzungsfähig geltend machen? Wo?

    #2
    AW: betr. Unterhaltspflicht Kinder gegenüber Eltern

    Hallo oldlady,

    ja das kannst und zwar unter "Andere außergewöhnliche Belastungen".
    Falls zwischen Dir und deiner Mutter Entfernungen vorhanden sind, kannst du noch Kilometer-Geld und evt. Verpflegungsmehrkosten geltend machen. Einfach alles auf einem Extra-Blatt auflisten. Machen das schon seit Jahren mit - bei Eltern u. Schwiegereltern.
    Noch ein TIPP: Versuch einen Schwerbehinderten-Ausweis für deine Mutter zu bekommen, frag den Hausarzt. Gibt auch noch Vorteile bei der etl. Steuererklärung oder für evtl GEZ Befreiung.
    Viel Erfolg u. Gruß

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      #3
      AW: betr. Unterhaltspflicht Kinder gegenüber Eltern

      Herzlichen Dank für die Antwort, klunti1956, die zwar nicht mir persönlich, aber anderen sehr hilfreich ist, für die ich meine Frage gestellt hatte. :-)

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