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Anlage King Abbruch Hinweis

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    Anlage King Abbruch Hinweis

    Hallo,
    ich bekomme bei der Brechnung immer einen Abbruchhinweis:

    AHW Abbruch-Hinweise
    Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen
    Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.

    Zu den von mir angegebenen Daten:
    1 Kind geboren am 03.12.09 (leibliches Kind)
    Verheiratet zusammen lebend
    Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen: 264 EUR (164 EUR Kindergeld +100 EUR Kinderbonus)

    Wenn ich anstatt 03.12.09 als Geburtsdatum den 30.11.09 angeben geht die Berechnung problemlos durch.
    Nehme ich als Geburtsdatum das richtige den 03.12.09 und trage bei Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen nur 164 EUR ein, läuft die Berechnung auch problemlos durch.
    was mache ich falsch
    MfG

    #2
    AW: Anlage King Abbruch Hinweis

    Hallo,

    bist du denn sicher, dass du den Kinderbonus überhaupt bekommen hast? Nach meinen Informationen gibt es den nämlich leider nicht mehr für ein im Dezember geborenes Kind.

    Siehe auch: http://www.erziehung.net/news-und-newsletter/news-einzelanzeige/article/infos-zum-kinderbonus.html

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Anlage King Abbruch Hinweis

      Hallo,
      danke für deine Rückmeldung.
      Laut Kontoauszug haben wir den Bonus bekommen.
      LG
      Chriss

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        #4
        AW: Anlage King Abbruch Hinweis

        Die Meinung auf der Internetseite ist nicht amtlich. M.E. steht Ihnen der Kinderbonus zu und Sie haben ihn deshalb auch erhalten.

        Ich habe mal getestet und bei mir gibt es auch mit der Eintragung des 03.12.2009 keine Probleme, selbst wenn ich eine Kindergeldanspruch von 1.000 € eingebe. Daher die frage, welche Programmversion Sie verwenden ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Anlage King Abbruch Hinweis

          Hallo,
          Version 11.1.2 und bei Revision steht unbekannt
          LG
          Chriss

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage King Abbruch Hinweis

            O.K., das ist die aktuellste Version, daran liegt es also nicht. Dann wohl doch das volle Programm, d.h. welche Eintragungen machen Sie gaaaaanz genau in Anlage Kind mit den exakten eingegebenen Beträgen und um welche Veranlagungsform, d.h. Zusammenveranlagung, getrennte oder besondere Veranlagung handelt es sich ?
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Anlage King Abbruch Hinweis

              Hallo.
              Seite 1 Anlage Kind
              zusammen veranlagt ein kind geboren 03.12.09
              Anspruch auf Kindergeld und sonstige 264 EUR
              Zeile 7 Wohnort angegeben und von 03.12.09 bis zum 31.12.09
              Leibliche Kind von Vater und Mutter mit Kreuzchen versehen

              Seite 2 und 3 keine Einträge

              Brauchen Sie sonst noch infos?

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                #8
                AW: Anlage King Abbruch Hinweis

                ich kann die abbruchmeldung reproduzieren, das Problem hatte hier schon jemand, dessen drittes kind ebenfalls im dezember 2009 geboren wurde. bei 164 euro laeuft die steuerberechnung, bei 264 nicht.
                gebe ich einen höheren betrag wie bspw. 1000 euro an (sh. picard77) bekomme ich eine fehlermeldung, das der betrag das maximum ueberschreitet.

                zur ursache kann ich auch keine angaben machen, erscheint mir nicht so recht plausibel :/

                elster selbst meint in der steuerberechnung zum thema kindergeld in exakt diesem falle folgendes:

                Beispiel:
                Für das im Dezember 2009 geborene Kind haben die Eltern einen Kindergeldanspruch i. H. v. 164 Euro. Dieses Kindergeld wird zusammen mit dem Kinderbonus in Höhe von 100 € jedoch erst im Januar 2010 ausgezahlt. Gleichwohl sind in der Zeile 6 der Anlage Kind 2009 264 Euro einzutragen.
                Nachtrag: ich halte das für einen fehler im programm, für berechnungszwecke wird sich auch mit 164 euro rechnen lassen, für die abgabe beim finanzamt wuerde ich aber 264 eintragen. ggf kann man ja beim finanzamt mal nachfragen, was fuer ein wert da wohl rein muss, die plausibilitätsprüfung stört sich da ja jedenfalls nicht dran.
                Zuletzt geändert von Falzo; 04.02.2010, 19:16.

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