Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

    Hallo,

    >>>Was stimmt den nun ? Voll absetzbar oder nicht ?

    Es muss entweder dein Fahrzeug sein, oder ein dir zur Verfügung gestelltes/zur Nutzung überlassenes. Also ja, es ist absetzbar.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #17
      AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

      Wie immer an dieser stelle die berühmte frage an unsere Bildungselite:

      Erststudium oder Zweitstudium?

      Bei Erststudium kannst du dir jede Mühe schenken, da Sonderausgaben nicht vortragsfähig sind.

      Im Falle von WK ist es egal wem der PKW gehört. Du musst nur nachweisen, dass du tatsächlich die entsprechenden KM mit dem PKW gefahren bist.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #18
        AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

        Und noch ein Hinweis an die Bildungselite:
        Die Fahrten zur Uni haben bis VZ 2013 nichts mit der Pendlerpauschale zu tun. Die Kosten sind für die Hin- und Rückfahrt als Fortbildungskosten abzugsfähig, d.h. 30 Cent je gefahrenen km.
        mfg. - Kent

        Kommentar


          #19
          AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
          Wie immer an dieser stelle die berühmte frage an unsere Bildungselite:

          Erststudium oder Zweitstudium?

          Bei Erststudium kannst du dir jede Mühe schenken, da Sonderausgaben nicht vortragsfähig sind.

          Im Falle von WK ist es egal wem der PKW gehört. Du musst nur nachweisen, dass du tatsächlich die entsprechenden KM mit dem PKW gefahren bist.
          Zweitstudium (Ausbildung + abgebrochenes Studium zuvor)

          Mit ist jetzt noch etwas aufgefallen.

          Ich benutzte eben das ELSTERFormular Programm.

          Wie trage ich die Fahrtkosten richtig als Werbekosten ein ?

          In Anlage N unter "Werbungskosten: Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte" oder in "Werbungskosten: 1. Auswärtstätigkeit" ?
          Ich hab es im Moment bei beidem eingetragen ... kann ja dan das Finanzamt rausstreichen.

          Ist die Hochschule eine regelmäßige Arbeitsstätte? Wie ist das Praxissemster und Bachelorarbeit zu bewerten? Regelmäßig oder Auswärtstätigkeit?
          Gibt es für eine Auswärtstätigkeit irgendwelche Voraussetzungen z.B. Dauer dieser Tätigkeit, 2ter Wohnsitz oder eine min km Entfernung vom Wohnort bzw der regelmäßigen Arbeitsstätte (Hochschule) ?

          Dazu gehen die Meihnungen auch auseinander und scheinbar kommts aufs Finanzamt an wie es damit umgeht. Also manche bekommes wohl Praktikas, Praxissemster und Bachelorarbeit als Auswärtstätigkeit anerkannt mit Verpflegung.

          Nach dem Urteil BFH, 09.02.2012 - VI R 44/10
          "Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit zwei Urteilen vom 9. Februar 2012 (VI R 42/11 und VI R 44/10) entschieden, dass Fahrten zwischen der Wohnung und einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung in voller Höhe (wie Dienstreisen) und nicht nur beschränkt in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungkosten abgezogen werden können. "

          Ist diese Rechtsprechung noch aktuell? Und ist das dann unter "Werbungskosten: 1. Auswärtstätigkeit" richtig eingetragen?

          Mit freundlichen Grüßen
          R. Schwer
          Zuletzt geändert von RSCH; 29.12.2014, 18:28.

          Kommentar


            #20
            AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

            Zitat von RSCH Beitrag anzeigen
            Ist diese Rechtsprechung noch aktuell? Und ist das dan unter "Werbungskosten: 1. Auswärtstätigkeit" richtig eingetragen?

            Mit freundlichen Grüßen
            R. Schwer
            Hatte ich in meinem Beitrag schon geschrieben,
            (1) gilt bis VZ 2013 (ab Veranlagungszeitraum 2014 unterliegt der Weg zur Uni wieder der Entfernungspauschale)
            (2) unter Werbungskosten (Anlage N), Fortbildungskosten und dann im Menü Fahrtkosten auswählen
            mfg. - Kent

            Kommentar


              #21
              AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

              Zitat von Kent Beitrag anzeigen
              Hatte ich in meinem Beitrag schon geschrieben,
              (1) gilt bis VZ 2013 (ab Veranlagungszeitraum 2014 unterliegt der Weg zur Uni wieder der Entfernungspauschale)
              (2) unter Werbungskosten (Anlage N), Fortbildungskosten und dann im Menü Fahrtkosten auswählen
              Ok super vielen Dank dir. Hat mich wieder ein Stückchen voran gebracht.

              Kommentar


                #22
                AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

                @admin liegt hier ein Fehler vor? Seiten 2 und 3 sind nicht sichtbar.

                Kommentar


                  #23
                  AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

                  Hallo kloebi,

                  Umgehungslösung -> klick bei Seite 1 auf das schwarze Pfeilchen es erscheint gehe zu trage 2 ein und klick auf los und du kannst Seite 2 lesen oder 3 genauso.

                  Tschüß

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

                    Hallo,

                    bei mir sind sie ganz normal sichtbar (auch die Links). Daher vermute ich, dass es am Browser liegt (meiner ist Chrome).

                    Ein Problem habe ich aber auch mit diesem Thread: Wenn ich direkt den Link in der Email anklicke, komme ich zu der - uns wohlbekannten - Seite:

                    www.elster.de - Fehlermeldung 400
                    Der Server konnte Ihre Anfrage nicht verarbeiten.
                    Mögliche Gründe könnten sein:
                    Sie haben eines der folgenden, nicht zugelassenen, Zeichen verwendet: ... (darf ich jetzt ja auch nicht verwenden)
                    Sie haben unerlaubte Zeilenumbrüche verwendet.
                    Sie haben unerlaubten Code verwendet.
                    Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe.
                    ««« zurück zur vorherigen Seite

                    Dabei habe ich gar keine Zeichen eingegeben:-)

                    Vielleicht ist ja sogar der selbe Grund für beide Fehler? Aber solange es nur ein Thread ist soll es mir egal sein, man kann es ja umgehen.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X