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Entgeltersatzleitstungen und Beitragsanteil Leistungsempfänger

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    Entgeltersatzleitstungen und Beitragsanteil Leistungsempfänger

    Es sind Entgeltersatzleistungen (Krankengeld) bezogen worden. Auf der Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt sind Beitragsanteile für den Leistungsempfänger eingetragen worden (Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung). Sind diese bescheinigten Beträge als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwand) abzugsfähig und wo können diese Beiträge auf der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden?

    #2
    AW: Entgeltersatzleitstungen und Beitragsanteil Leistungsempfänger

    Krankengeld an sich ist steuerfrei (unterliegt dem progressionsvorbehalt). unter dieser Voraussetzung sind die dazu gehörenden SV-Beiträge _nicht_ als Sonderausgaben abzugsfähig.

    Anders herum ausgedrückt, Sonderausgaben sind nur abziehbar, wenn sie nicht mit steuerfreien Einnahmen im Zusammenhang stehen.

    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html

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