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Repetitorium des Kindes - wo eintragen?

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    Repetitorium des Kindes - wo eintragen?

    ich habe erfahren, dass ich die kosten für ein repetitorium in zusammenhang
    mit dem erststudium meines sohnes steuerlich absetzen kann, da ich dieses
    ja letzten endes auch finanziere.

    aber: sind das jetzt werbungskosten, oder sonderausgaben?

    hat jemand damit erfahrungen, bin ich für ein feedback dankbar

    #2
    AW: Repetitorium des Kindes - wo eintragen?

    http://www.mf.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=1056&article_id=1493&_psman d=5

    das ganze ist eher ihre private musik wenn sie ihrem Kind dies bezahlen...

    die kosten könnte wenn, dann ihr kind ggf. selbst bei der eigenen steuererklärung als sonderausgaben im rahmen des erststudiums geltend machen.
    sie jedoch nicht, da ihre aufwendungen für die ausbildung ihrer kinder aus steuerlicher sicht ueber kindergeld/kinderfreibetrag abgegolten werden.
    ggf koennen sie den zusätzlichen ausbildungsfreibetrag (pauschal 924 Eur) beantragen (Anlage Kind Seite 2)...

    entscheidend ist zudem, wieviel ihr Kind ggf. neben der Ausbildung verdient hat. hier koennte man die kosten evtl. als besondere ausbildungskosten auf der anlage kind gegenueber stellen, da bin ich aber nicht sicher.

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      #3
      AW: Repetitorium des Kindes - wo eintragen?

      Die Kosten sind Teil der Ausbildungs/Studienkosten
      "Als Unterrichtsform ist ein Repetitorium eine komprimierte Wissensvermittlung bzw. Wiederholung für Studierende oder sonstige Prüflinge, etwa Steuerfachangestellte. Sehr verbreitet ist diese Methode der Wissensaufbereitung im Fach Rechtswissenschaft. Juristische Repetitorien versuchen in ihrem Unterricht, die Studierenden durch eine schnelle und intensive Wiederholung und Aufbereitung des Stoffes effizient auf die juristischen Staat***amina vorzubereiten."
      Demzufolge werden solche Kosten im Rahmen der Kinderberücksichtigung (bis 25.Lebensjahr Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag) abgegolten. Eine spez. Regelung hierfür gibt es nicht.
      Nach dem 25. Lj. werden die Unterhaltskosten für Kinder über § 33a EStG als agw. Belastung angesetzt, soweit keine schädl.Einkünfte ,Bezüge des Kindes vorliegen.
      Elster Forum ist kein Ersatz für Steuerberater, Steuerfachliteratur

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        #4
        AW: Repetitorium des Kindes - wo eintragen?

        "Elster Forum ist kein Ersatz für Steuerberater, Steuerfachliteratur "


        sorry, das sollte es auch nicht sein. ich bin davon ausgegangen, dass es möglich ist,
        und wollte nur wissen in welches feld das eingetragen werden muss.

        danke für die hinweise, da werde ich wohl erstmal zum steuerberater müssen!

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