Thread schliessen, ignorieren oder antworten?
Februar bis September sind mehr als 2 Monate...
https://www.elster.de/anwenderforum/...s-sie-betrifft
Thread schliessen, ignorieren oder antworten?
Februar bis September sind mehr als 2 Monate...
https://www.elster.de/anwenderforum/...s-sie-betrifft
Geändert von stiller (14.12.2014 um 16:56 Uhr) Grund: mehr als 2 Monate
Gruss (S)stiller
STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)
Hallo,
>>>https://www.elster.de/anwenderforum/...s-sie-betrifft
Was soll dieser Link? Der Thread ist doch schon zu (und zwar bereits nach 0,05 Monaten, warum eigentlich???), sowas liest man nicht.
Stefan
PS: Wenn dieses - völlig inakzeptable(!!!) - Threadschließen jetzt auch hier im ElsterForum Einzug hält werde ich mich wohl oder übel zurückziehen müssen (eine Grundregel von mir ist übrigens: Ich antworte keinem Fragesteller, der schon mal einen Thread geschlossen hat - ich führe da eine Liste).
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
@stonebay
Du gibst in deiner Steuererklärung nur Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an, für die Tage wo du tatsächlich in die Firma gefahren bist.
Deine übrigen beruflich veranlassten Fahrten (andere Filialen des AG, Kunden, etc.) haben in der Erklärung nichts zu suchen, da du durch die Nutzung des Firmenwagens hierfür keinen Aufwand hattest.
Eine Korrektur des versteuerten geldwerten Vorteils kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung im Übrigen nur dann erfolgen, wenn du für den Firmenwagen ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führst.
Für weitere Fragen konsultieren Sie bitte einen steuerlichen Berater oder ihr Finanzamt.
Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
In der Anlage Vorsorgeaufwand - Zeile 11 (ab 2016) muss bei Arbeitnehmern, Rentnern und Beamten mit JA geantwortet werden.
Bei den Werbungskosten gibt es keine Pauschalen außer den in § 9a EStG genannten.
Hallo!!
das Thema Geldwerter Vorteil und Firmenwagen ist für mich komplett neu, deswegen hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt. Für die Steuererklärung 2015 bin jetzt nämlich das erste Mal damit konfrontiert. Die Lohnsteuererklärung sieht aus wie immer, deswegen frage ich mich jetzt muss ich überhaupt was angeben? Normalerweise gebe ich keine Kilometerpauschale an, weil der Weg zu Arbeit sich eh nicht lohnt (5Km), alle sonstigen Ausgaben werden vom Arbeitgeber 1 zu 1 ersetzt.
Also inwiefern muss ich den Wagen nun angeben?
Vielen Dank!!!
Wenn der Arbeitgeber die Nutzung des Firmenwaagens schon versteuert hat, dann brauchst du nichts mehr besonderes eintragen, weil die Nutzung im Bruttoarbeitslohn schon enthalten sein sollte.
Mfg
Hallo MSchw,
wenn dein Arbeitgeber dir alles 1 zu 1 ersetzt -> wo sollen da noch Werbungskosten herkommen.
Tschüß
Es könnte höchstens sein, dass der geldwerte Vorteil den dein AG für die private Nutzung versteuert zu hoch ist und daher eine Kürzung des BAL in Betracht kommt.
Dies ist allerdings ein Thema für einen steuerlichen Berater und kann dir hier nicht weiter beantwortet werden bzw. wurde hier im Forum soweit als möglich bereits erörtert (Suchfunktion).
Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
In der Anlage Vorsorgeaufwand - Zeile 11 (ab 2016) muss bei Arbeitnehmern, Rentnern und Beamten mit JA geantwortet werden.
Bei den Werbungskosten gibt es keine Pauschalen außer den in § 9a EStG genannten.
Guten Tag!
Da meine Frage 100% die Überschrift trifft, hänge ich mich mal hier dran:
das ist heute meine erste selbgemachte Steuererklärung *yeah und das gleich mit dem Elsterformular.
2016 habe ich ein halbes Jahr an einem festen Ort ohne Firmenwagen gearbeitet -> das war einfach zum ausfüllen
ab Juli Aussendiesnt mit Firmenwagen 1% Regelung. Den Wagen nutze ich fast gar nicht Privat (dürfte weniger als 1% der Fahrleistung entsprechen, quasi nur "on the way Strecken") und ist auch noch bis unters Dach voll mit Material des AGs. Privat fahre ich tatsächlich noch ein Kombi und Urlaub mit Wohnmobil. Ich führe ein Fahrtenbuch.
Nun habe ich als zweite "Erste Arbeitsstätte" meine neue Fa eingegeben. Aber wie trage ich den nun ein, die monatl 1% Kosten ein? Damit es entsprechend gegengerechnet werden kann. Fahrleistung dienstl in dem Halbjahr 33.000 KM/Privat 700km.
Vielen Dank für die Hilfe!
LG
Sandra
Das kannst du so einfach gar nicht eintragen!
Der geldwerte Vorteil aus der sog. 1%-Regelung steckt in deinem versteuertem Bruttogehalt, das unter Nummer 3 deiner Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist.
Wie hoch der versteuerte Sachbezug im Jahr 2016 war, siehst du entweder aus deiner Lohnabrechnung für Dezember, wenn dein AG die Beträge dort getrennt aufgeführt und die Jahreswerte ebenfalls ausgewiesen hat
oder du lässt dir den Wert vom Lohnbüro bescheinigen. Die Bescheinigung wirst du für das Finanzamt ohnehin brauchen
Wenn du tatsächlich ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt hast, musst du den Eintrag deines Bruttolohns korrigieren, also den bei der Lohnsteuer berücksichtigten Sachbezug abziehen und den geringeren Sachbezug
nach deinem Fahrtenbuch hinzurechnen.
Für die Sachbezugsberechnung musst du allerdings alle Autokosten genau wissen, auch die AfA bzw. die Leasingrate. Die Kosten sind inklusive Umsatzsteuer in Ansatz zu bringen.
Das Finanzamt will die Berechnung zur Ermittlung des Sachbezugs auch sehen und normalerweise auch das Fahrtenbuch.
Eigentlich ist das kein Thema, das ElsterFormular betrifft!
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!