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Keine Steuerbrerechnung trotz Plausibilität

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    Keine Steuerbrerechnung trotz Plausibilität

    Mein Elsterprogramm weigert sich die Berechnung durchzuführen, Begründung:

    1. Anlage Kind: Für ein Kind wurde das Kindergeld auf den Mindestanspruch für das erste und zweite Kind erhöht.

    2. Für mindestens ein Kind ( 06.06.1983 ) wurde ein Grundwehrdienstzeitraum über 24 Monate erklärt. Bei der Ermittlung wurden 24 Monate berücksichtigt.


    zu 1)
    Ich habe das erhaltene Kindergled eingetragen:
    1. Kind: 498 (nur 3 Monate)
    2. Kind: 1968
    3. Kind 1986 (3 Monate erhöht)


    zu2)
    Ich habe bei Wehrdienst (1. Kind geb. 6/1983 ) eingetragen: 01.07.2002-01.10.2003 (15 Monate) Trage ich 01.07.2002-01.10.2002 rechnet Elster richtig aber schon bei 01.07.2002-01.06.2003 gibt es die 24 Monate Meldung.

    #2
    AW: Keine Steuerbrerechnung trotz Plausibilität

    zu 1.) Kinderbonus aus dem Konjunkturpaket nicht vergessen, je Kind 100 Euro

    allerdings haengt die meldung vermutlich mit dem nachfolgenden fehler zum wehrdienst zusammen. wird der grundwehrdienst mit 24 monaten einbezogen, würde dadurch ja der anspruchszeitraum beim Kind 1 ja erhöht (gegenueber den tatsaechlichen 15 Monaten) und somit auch die summe fuer das kindergeld (9 Monate mehr, die es gar nicht gab)

    zu 2.) das Problem trat hier imho schonmal auf, welche elsterversion verwenden sie?
    11.2.0 ist aktuell, ob der fehler dort bereits behoben wurde, habe ich allerdings noch nicht probiert.

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      #3
      AW: Keine Steuerbrerechnung trotz Plausibilität

      Den Konjunkturbonus hab ich tatsächlich vergessen, jetzt rechnet das Programm wenigstens und die Zahlen entsprechen etwa denen von letzten Jahr.
      Danke für den Tip.

      Die Wehrdienstmeldung ist aber trotzdem vorhanden. Ich weiß also nicht, was das Programm rechnet. Na vielleicht kommt noch ein Update bis ich alle nötigen Unterlagen zusammengesucht habe und endgültig abrechne.

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        #4
        AW: Keine Steuerbrerechnung trotz Plausibilität

        unabhaengig von der steuerberechnung muss der zeitraum fuer den grundwerhdienst für das absenden der steuererklärung natuerlich korrekt eingetragen werden. das finanzamt wird das korrekt beruecksichtigen und berechnen ;-)

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          #5
          AW: Keine Steuerbrerechnung trotz Plausibilität

          Hallo,

          die Plausibilitätsprüfung findet keine Fehler. Bei der Steuerberechnung kommt jedoch eine Fehlermeldung: "Überprüfen Sie die Abbruch Hinweise..." Ich kann jedoch keinerlei Abbruch Hinweise finden.

          Kann mir jemand weiterhelfen?

          Vielen Dank!

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            #6
            AW: Keine Steuerbrerechnung trotz Plausibilität

            welche elsterversion wird verwendet? aktuell ist 11.2.0

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              #7
              AW: Keine Steuerbrerechnung trotz Plausibilität

              Danke, habe die neue Version runter geladen.
              Problem ist gelöst! Vielen Dank
              Zuletzt geändert von Buna; 16.03.2010, 20:42.

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                #8
                AW: Keine Steuerbrerechnung trotz Plausibilität

                Zitat von Falzo
                zu 1.) Kinderbonus aus dem Konjunkturpaket nicht vergessen, je Kind 100 Euro
                (...)
                Vielen Dank, das war es auch bei mir.
                Ist das übel, da könnte ja wenigstens in der Hilfe angezeigt werden was ihm sauer aufstößt anstatt ein lapidares

                "AHW Abbruch-Hinweise
                Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen
                Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis."

                auszuspucken, schon die Plausibilisaritätsüberprüfelung sollte da anspringen, die läuft aber ohne Probleme durch...

                p.s.: Die Zitatfunktion scheint nicht zu zitieren/funktionieren.

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                  #9
                  AW: Keine Steuerbrerechnung trotz Plausibilität

                  die plausi berechnet nichts, die schaut nur ob ein wert im feld steht.
                  da der wert ja tatsaechlich auch andere werte annehmen kann, abhaengig vom geburtsdatum des kindes zB oder bei getrennter veranlagung etc. wirft dies an der stelle keine fehlermeldung...

                  erst die berechnung, die ja unabhaengig von der plausi laeuft, bemerkt, das es hier ein problem gibt, kann das jedoch nicht genauer eingrenzen, da der wert des kindergeldes ja richtig sein könnte, aber bspw. stattdessen einfach ein datum falsch, beides haengt voneinander ab, nur der nutzer weiss was richtig ist.

                  ( in der mehrzahl der faelle liegt es diesmal aber wirklich am wert bedingt durch den kinderbonus ;-) )

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                    #10
                    AW: Keine Steuerbrerechnung trotz Plausibilität

                    Ich habe gleich 3 Abbruchsmeldungen, die 100 Euro Bonuns für beide Kinder habe ich auch vergessen und nachgetragen...

                    AHW Abbruch-Hinweise
                    Überprüfen Sie bitte Ihre Angaben zu den Lohnersatzleistungen auf dem Hauptvordruck und der Anlage N (mögliche Doppelerfassung).

                    EHW Elster-Hinweise
                    Es wurden steuerliche Sachverhalte eingegeben, welche vom Programm nicht mit Sicherheit zutreffendgewürdigt werden konnten. Die anhängende Steuerberechnung könnte deshalb in diesem Bereich unzutreffend sein.

                    Es wurden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingegeben, jedoch fehlt die Eingabe zu den Beträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung oder die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen die geleisteten Beiträge.

                    Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung lt.Nr.24 der
                    Lohnbescheinigung übersteigen den Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosen-, Kranken- und
                    Pflegeversicherung lt. Nr. 25 der Lohnbescheinigung.

                    Den letzen Absatz kann ich nicht nachvollziehen. Da ist auch in meiner ETIN der Betrag in 25 deutlich (!!!) kleiner !

                    Vermute, irgendwo muß noch die Pflegeversicherung evtl. meiner Frau (Beamtin in Elternzeit) nachgetragen werden, habe noch nicht alles durch. Kann das der Grund sein ?

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                      #11
                      AW: Keine Steuerbrerechnung trotz Plausibilität

                      erstmal zu den lohnersatzleistungen, hier vermutlich das elterngeld. wenn sie dies in anlage N bei der ehefrau eingetragen haben, gehört es nicht nochmal in zeile 94 des hauptvordruckes, steht ja dort auch dran "soweit nicht auf anlage N eingetragen"

                      auf anlage vorsorgeaufwand muessen sie in zeile 14 und 15 sowohl ihre zur KV/PV geleisteten beiträge, sowie die ihrer Frau eintragen. vermutlich sind sie freiwillig in der gesetzlichen, daher bekommen sie vom arbeitgeber besagte zuschuesse aus zeile 24. wenn sie ihre KV-Beitraege nicht eintragen, meckert das programm natuerlich weil diese zuschuesse (die bei der berechnung von ihren beitraegen abgezogen werden) größer sind.

                      die letzte meldung das der betrag in zeile24 größer ist als der in zeile 25 ist wirklich nur als hinweis zu verstehen, bei der größeren menge der normal pflichtversicherten Arbeitnehmer ist dies tatsaechlich anders herum - heisst aber nicht, das es bei ihnen nicht auch korrekt wäre, soweit sie eben nicht pflichtversichert sind.

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                        #12
                        AW: Keine Steuerbrerechnung trotz Plausibilität

                        Das mit dem Elterngeld stimmt. Im Vorjahr hatte ich 2 Monate Elternzeit, die da gepflegt waren ... Nun sind sie tatsächlich doppelt drin ...

                        Wo gehört es denn "richtig" hin ? Spontan würde ich es in Anlage N tun.

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                          #13
                          AW: Keine Steuerbrerechnung trotz Plausibilität

                          Zitat von Latscher Beitrag anzeigen
                          ... Nun sind sie tatsächlich doppelt drin ...

                          Wo gehört es denn "richtig" hin ? Spontan würde ich es in Anlage N tun.
                          Elterngeld gehört in Zeile 27 der Anlage N ODER kann in Zeile 94 des Hauptvordruck 4. Seite eingetragen werden. Vielleicht sind bei dir beide Zeilen ausgefüllt und daher doppelt drin.
                          UserElster

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                            #14
                            AW: Keine Steuerbrerechnung trotz Plausibilität

                            wenn es eine anlage N gibt, dann dort hinein. was ist mit den restlichen problemen? ;-)

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