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pauschalbeträge für vers.etc

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    pauschalbeträge für vers.etc

    hallo !
    kann ich eigentlich für versicherungen, arbeitskleidung ,etc. einen pauschalbetrag angeben?
    wenn ja in welcher zeile .
    danke und gruß
    achimhinz

    #2
    AW: pauschalbeträge für vers.etc

    Nein und nein, da müssen schon die konkreten Zahlen hin. Es gibt zwar Pauschbeträge, aber NICHT in dem Sinne, dass Sie pauschale Beträge erklären können. Sondern es werden bestimmte Pauschalen angesetzt, wenn Sie nicht konkrete höhere Beträge erklären können.

    Und das leidige Thema Arbeitskleidung: Steuerlich ist Arbeitskleidung nur Kleidung, die Sie im Privatbereich nicht tragen KÖNNEN (z.B. Blaumann, Uniform etc.). Kleidung, die Sie privat tragen KÖNNTEN, aber aufgrund Ihrer persönlichen Preferenzen nicht tragen wollen, ist steuerlich keine Arbeitskleidung.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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