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Haus eigentum

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    Haus eigentum

    Hallo
    ich hätte mal wie soviele eine frage.
    wir machen jetzt das erstemal die lohnsteuer über elster.
    nun hat mir ein bekannter gesagt der elster schon länger nutzt das man 5% vom kaufpreis des haueses absetzten könnte? nun kann ich nicht meinen bekannten fragen da er arbeiten ist deshalb wende ich mich mal an euch.
    wo kann man sowas evtl eintragen.
    es handelt sich über einen hauskredit wo man 5% abesetzten können soll??!!

    Danke schonmal

    #2
    AW: Haus eigentum

    5% war die Eigenheimzulage für vor 2004 angeschafftes Wohneigentum. Die wurde dann gesenkt und 2006 komplett abgeschafft. Dein Bekannter ist also nicht auf dem aktuellen Stand.
    Auch die Zinsen für ein Hypothekendarlehen für eine selbstgenutzte Immobilie kann man nicht absetzen.

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      #3
      AW: Haus eigentum

      Na das ist echt seltsam.Er hat jetzt beim FA einen betrag von über 2000€ angegeben nun weiß ich noch nicht ob er denm auch schon zurück bekommen hat. wir kommen mal grade auf knapp über 200€ mit 2 erwachsenen wo einer arbeitet und 2 kindern und wohneigentum.
      Zuletzt geändert von herzlich012; 23.03.2010, 14:40.

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        #4
        AW: Haus eigentum

        Dann hat er sein Haus entweder vor der Abschaffung der Eigenheimzulage gekauft, oder er macht was falsch.

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          #5
          AW: Haus eigentum

          Er hat sein Haus wie wir vor 2 Jahren gekauft.
          Nun weiß ich wie gesagt nicht ob er den betrag schon bekommen hat.Aber man muß ja irgendwie erstmal auf so einen utopischen betrag kommen!?

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            #6
            AW: Haus eigentum

            Ich habe ehrlich gesagt keinen blassen Schimmer, von was für 200 Euro du redest, warum sie utopisch sind, warum du auf weniger als 200 kommst, obwohl du zwei Kinder hast, wo er die 200 Euro eingetragen haben will usw. usw.

            Es gibt keine steuerliche Förderung mehr für Wohneigentum. Weder für den Kaufpreis, noch für die Finanzierung desselben.

            Was ein Hausbesitzer wie jeder andere natürlich auch kann, ist das Geltendmachen von Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen, solange es zu Wartung und Instandhaltung (z.B. Schornsteinfeger) und nicht zu den Neubauleistungen gehört.

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              #7
              AW: Haus eigentum

              ich meine die utopischen 2000€
              wir kommen bei unserer rechnung der steuer gerade mal auf 200€
              aber ich habe jetzt mal mit meinem bekannten gesprochen denn das finanzamt fand seine utopischen 2000€ wohl auch etwas viel und er solle doch jetzt mal nachweisen wie er darauf komme.
              er hat angeblich im 2007ner formular eine klausel gefunden wo man noch 5% für eigentum bekäme da sie 2007 ins eigenheim gezogen sind,aber wenn ja 2006 alle bezüge fürs eigenheim wegvielen wird er wohl auch keinen chance haben seine utopischen 2000€ zubekommen.

              wir mit 2 kindern kommen mal grade auf 200€ das fanden wir etwas wenig,aber wir werden wohl jetzt mal noch rücksprache mit nem stuerberater halten.

              aber danke für deine/ihre antworten!!

              ich hoffe du/sie wurdest jetzt schlau aus den utopischen 2000€ und den mikrigen 200€

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                #8
                AW: Haus eigentum

                Wenn der Nachbar Bauherr ist: In welchem Jahr hat er denn den Bauantrag gestellt ? Für die Eigenheimzulage war das Datum des Eingangs des Bauantrages maßgebend für die Frage, ob es Eigenheimzulage gibt. Das bedeutet, dass Eigenheimzulage auch dann anzusetzen ist, wenn der Bauantrag vor dem 01.01.2006 einging, das Haus aber erst Jahre später bezugsfertig wurde.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Haus eigentum

                  Nein das Haus war vorhanden und wurde im jahr 2007 bezogen.

                  aber tausend dank für die antworten ;-)

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                    #10
                    AW: Haus eigentum

                    aber vielleicht nutzt hier jemand sein Haus oder Wohnung auch teilweise als Büro. Auch ein Keller oder Garage sind im Zuge eines Büros abrechenbar. Dann kann man dies natürlich Anteilig zu den Gesamtkosten des Hauses in Rechnung stellen.

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