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Selbständig und Arbeitslosengeld

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    Selbständig und Arbeitslosengeld

    Hallöchen,

    ich bin selbständig, habe aber eine freiw. AL-Versicherung über die Arbeitsagentur. Wo kann ich das AL-Geld eintragen? Welches Formular ist richtig?

    MfG
    TS

    #2
    AW: Selbständig und Arbeitslosengeld

    Hallo,

    Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 16.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Selbständig und Arbeitslosengeld

      ja danke. da kann ich meine al-beiträge eintragen. aber das erhaltene al-geld muss ich auf der anlage n für mich eintragen - obwohl ich selbständig bin. das habe ich bei gute-frage als antwort bekommen.

      danke
      thorsten

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        #4
        AW: Selbständig und Arbeitslosengeld

        Hallo,

        ja richtig, wenn du Arbeitslosengeld I (!!!) bezogen hast (davon war aber oben keine Rede:-), muss das natürlich - wie bei jedem anderen auch - angegeben werden (Anlage N, Zeile 27). Die Leistung an sich ist aber steuerfrei, sie unterliegt 'nur' dem Progressionsvorbehalt.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Selbständig und Arbeitslosengeld

          achso, sorry, hatte nur geschrieben "al-geld". nochmals besten dank für die mühe und hilfe. danke.
          thorsten

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            #6
            AW: Selbständig und Arbeitslosengeld

            Ich rate dazu, das erhaltene Arbeitslosengeld NICHT in Anlage N einzutragen, wenn es der einzige dort eingetragene Sachverhalt ist.

            Günstiger ist es, das AlG I auf der 4. Seite des "Mantelbogens" (ESt 1A) in Zeile 94 einzutragen. So gilt es für die ESt 2009, in den anderen Jahren ist es nur eine andere Zeile.

            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald
            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald

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