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Zweitwohnungssteuer

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    Zweitwohnungssteuer

    Wo genau trage ich die Zweitwohnungssteuer ein? und wer weiß ob man die voll erstattet bekommt?

    #2
    AW: Zweitwohnungssteuer

    1. diese steuer gibt es sicher nicht erstattet, sie mindert wohl hoechstens als aufwendung das zu versteuernde einkommen, das ist ein deutlicher unterschied.

    2. ob die steuer ueberhaupt absetzbar ist, kommt nach meinem dafuerhalten darauf an, warum man eine zweitwohnung hat. hat man rein aus privaten gruenden einen zweitwohnsitz wird es mit dem absetzen eher schlecht. beruflich bedingt gehört das ganze wohl zur doppelten haushaltsfuehrung und ist dort entsprechend unterzubringen. im zusammenhang mit einer ferienwohnung gehört es dann vermutlich in den bereich aufwendungen bei vermietung/verpachtung.

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      #3
      AW: Zweitwohnungssteuer

      Zitat von sabine17 Beitrag anzeigen
      Wo genau trage ich die Zweitwohnungssteuer ein? und wer weiß ob man die voll erstattet bekommt?
      Hallo Sabine17,

      das würde mich auch interessieren, da ich auch zu dieser Steuer vergattert wurde.Ich hatte diese Wohnung als Ferienhaus, da ich nördlich von Hamburg wohnte und tätig war. Jetzt habe ich mich allerdings dort offiziell angemeldet, da ich in Rente bin.

      Grüße Achim

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        #4
        AW: Zweitwohnungssteuer

        Hallo maxwell53,

        der User Falzo hat ja die Frage damals beantwortet.

        Tschüß

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          #5
          AW: Zweitwohnungssteuer

          Hallo,

          >>>Ich hatte diese Wohnung als Ferienhaus, da ich nördlich von Hamburg wohnte und tätig war. Jetzt habe ich mich allerdings dort offiziell angemeldet, da ich in Rente bin.

          Sehr schwammige Info, lässt mich aber darauf schließen, dass es gar nicht absetzbar sein könnte.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Zweitwohnungssteuer

            Es könnte auch sein, dass das bisherige Ferienhaus jetzt zum ersten Wohnsitz geworden ist und sich das Thema bereits dadurch erledigt.

            Mit ElsterFormular hat die Frage ohnehin nichts zu tun.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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