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Übergangsgeld gem. § 97 FF SGB III

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    Übergangsgeld gem. § 97 FF SGB III

    Hallo zusammen,

    ich habe ein kleines Problem und benötige eure Hilfe.

    Im Januar 2009 war ich noch in einer Umschulung, die von der Agentur für Arbeit gefördert wurde und habe für dieses Zeitraum Übergangsgeld bekommen. Von Februar bis Juni habe ich Arbeitslosengeld 1 bekommen, Juni bis September ALG II, September bis Dezember arbeiten.

    Hier die Daten mal in kurz:

    01.01.09 bis 31.01.09 Übergangsgeld
    01.02.09 bis 01.06.09 Arbeitslosengeld 1
    02.06.09 bis 14.09.09 ALG II
    15.09.09 bis 31.12.09 Endlich einen festen Job :-)

    Nun habe ich alles verstanden, aber wo trage ich das Übergangsgeld ein und muss ich es überhaupt angeben oder nicht, weil ALG II muss man auch nicht angeben, nur reinschreiben, dass ich es bekommen habe.

    Auf dem Schreiben steht:

    Die oben bescheinigte Leistung ist steuerfrei (§3 Nr.2 Einkommenssteuergesetz). Sie wird jedoch bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt, dem Ihr übriges steuerpflichtiges Einkommen unterliegt (Progressionsvorbehalt).

    Sofern Sie nicht bereits aus anderen Gründen zur Einkommenssteuer veranlagt werden und deshalb eine Einkommenssteuererklärung abzugeben haben, sind Sie zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung jedenfalls dann verpflichtet, wenn die oben bescheinigte Leistung ggf. zusammen mit anderen dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen , die Sie oder Ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte im selben Kalenderjahr erhalten haben, 410 Euro übersteigt. Legen Sie diese Bescheinigung bitte zusammen mit Ihrer Einkommenssteuererklärung Ihrem Finanzamt vor.

    Vielen lieben Dank

    #2
    AW: Übergangsgeld gem. § 97 FF SGB III

    Da dort klar steht, dass das Übergangsgeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt (im Gegensatz zum ALG2), muss es natürlich angegeben werden. Anlage N, Zeile 27.

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      #3
      AW: Übergangsgeld gem. § 97 FF SGB III

      Vielen Dank, dann werde ich es da natürlich miteintragen

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