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ausländische thesaurierende Fonds (und Verluste Clickoptions)

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    ausländische thesaurierende Fonds (und Verluste Clickoptions)

    Ich habe Ende 2008 u.a. einige ausländische thesaurierende Fonds gekauft, deren Verkauf später noch abgeltungssteuerfrei ist. Nicht steuerfrei sind jedoch die jährlichen Erträge, auch wenn sie thesauriert werden, hier gibt es die „ausschüttungsgleichen Erträge“.
    Auf der Bescheinigung meiner Bank sind nun nur diese Erträge in Summe aufgeführt. Schaue ich im elektronischen Bundesanzeiger, finde ich dort jedoch weitere steuerliche Infos zu den Fonds.
    So werden bei einem Fonds (ISIN LU0159550150) „Anrechenbare ausländische Quellensteuer“, „Anrechenbare fiktive Quellensteuer“, „Anrechenbare Kapitalertragssteuer (25%)“ und „Anrechenbarer Soli“ je Anteil ausgewiesen.
    Wo gebe ich diese Beträge denn an? Anlage AUS Zeile 11 und 12? Addiere ich dazu Quellensteuer und Kapitalertragsteuer oder ist die eine in der anderen enthalten? Oder muss ich da gar nichts für ausfüllen??? Wann und wo würden diese anrechenbaren Beträge aber dann wirksam? Zudem sollen für die anrechenbaren Steuern ja Belege vorgelegt werden. Die Steuerbescheinigung der Bank weist jedoch wie gesagt nur eine Zahl (die Summe der ausschüttungsgleichen Beträge) aus. Kann man auch einen Ausdruck aus dem el. Bundesanzeiger als Beleg beifügen? Dazu würde ich noch den Jahresdepotauszug mit der Anzahl der Anteile der Fonds beilegen bzw. auch eine Berechnung der Summen, die ich ja händisch durchführen muss.
    Ist das so ungefähr richtig oder bin ich da auf dem Holzweg?

    Das 2. Problem ist, dass ich mir nicht sicher bin, wo ich Verluste aus der Veräußerung von Derivaten bei einer ausländischen Bank (Clickoptions) unterbringen kann. KAP Zeile 18? Oder muss das noch irgendwo anders hin? Anlage SO gilt hier ja nur noch bei Anschaffungszeitpunkten vor dem 1.1.09, oder? Es geht zwar nur um einen 2stelligen Betrag, aber verschenken würde ich auch den ungern.

    Vielleicht kann jemand, insbesondere bei den Fonds, etwas Licht ins Dunkel bringen!
    Vielen Dank im voraus!

    Gruß
    Hasilein

    #2
    AW: ausländische thesaurierende Fonds (und Verluste Clickoptions)

    Du kannst die Steuern nur anrechnen lassen, wenn du eine Steuerbescheinigung von der Bank hast.
    Die bekommst du bei thesaurierenden Fonds erst am Ende der Laufzeit bzw. bei Verkauf. Erst dann werden die Steuern angerechnet, dann alle auf einmal.

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      #3
      AW: ausländische thesaurierende Fonds (und Verluste Clickoptions)

      Wenn dort anrechenbare ausländische Quellensteuern ausgewiesen werden, werden diese von der Bank in den Quellensteuertopf eingestellt und mit künftigen Erträgen verrechnet. Liegen keine Erträge im lfd. Jahr mehr vor werden die Quellensteuern in Anlage KAP Zeile 53 eingetragen, was auch in der Steuerbescheinigung ausgewiesen wird.
      Gleiches gilt für die fiktiven Quellensteuern mit Anlage KAP Zeile 54
      Was die Kapitalertragsteuer angeht wird diese erst bei Verkauf angerechnet.

      Bei den Derivaten ist Anlage KAP Zeile 18 richtig.

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        #4
        AW: ausländische thesaurierende Fonds (und Verluste Clickoptions)

        In der Steuerbescheinigung sind die genannten Steuern alle NICHT ausgewiesen. Sie finden sich nur in den veröffentlichten Besteuerungsgrundlagen der Fondsgesellschaft im el. Bundesanzeiger. D.h. ohne Bescheinigung sind diese dort ausgewiesenen Steuern nicht anrechenbar? Vielleicht lege ich der Erklärung einfach mal die Unterlagen bei und frage ganz dumm. :-)

        Danke für die Infos!

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          #5
          AW: ausländische thesaurierende Fonds (und Verluste Clickoptions)

          Hallo, ich möchte mich der Problematik von hasilein auch anschliessen.
          Für meinen thes. ausl. Fonds (nur Anteile gekauft in 2009, kein Verkauf) wurden in der Steuerbescheinigung die ausschüttungsgleichen Erträge in Zeile 15 KAP korrekt bescheinigt, sonst keinerlei anrechenbare Steuern. Die kurz vorher zugestellte Erträgnisaufstellung der Bank weist für den Fond aber "Anrechenbare, nicht verrechnete ausl. Quellensteuer" aus, die meinen Anteilen und der im el. Bundesanzeiger veröffentlichten Daten entspricht.

          Normalerweise hätte ich erwartet, dass diese Summe als Zeile 53 in KAP bescheinigt wird.
          Was kann ich mit der "Anrechenbaren nicht verrechneten ausl. Quellensteuer" jetzt anfangen?
          mfg. - Kent

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            #6
            AW: ausländische thesaurierende Fonds (und Verluste Clickoptions)

            Man kann mir glauben.

            Oder auch nicht.

            Oder noch x-mal die selbe Frage stellen.

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              #7
              AW: ausländische thesaurierende Fonds (und Verluste Clickoptions)

              Jetzt mal der Praxistauglichkeitstest:

              Ich habe ausländische thesaurierende Fonds, habe mir die Angaben zur „Anrechenbaren ausländischen Quellensteuer“ aus dem Bundesanzeiger geholt, und in KAP Zeile 53 aufsummiert eingetragen. Beigelegt habe ich eine Excel-Tabelle, in der für alle Fonds die Erträge und die anrechenbaren ausländischen Quellensteuern je Anteil, die Zahl der Anteile, evtl. der Währungskurs zum Ausschüttungszeitpunkt, die Erträge und die anrechenbaren ausländischen Quellensteuern je Fonds aufgeführt waren. Die Erträge je Fonds waren (natürlich) die gleichen wie die in den Jahressteuerbescheinigungen nachrichtlich für die jeweiligen Fonds aufgeführten Erträge, was letztlich nachweist, dass die Zahl der Fonds-Anteile zum Thesaurierungszeitpunkt von mir korrekt angegeben ist.

              Dies wurde von Finanzamt so ohne weitere Belege akzeptiert, die ausländische Quellensteuer wurde angerechnet. Voilá!

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                #8
                AW: ausländische thesaurierende Fonds (und Verluste Clickoptions)

                Ähhhh,

                Kann hier mal jemand genau darlegen, was bei vorhandenen alten, vor der Einführung der Abgeltungssteuer gekauften und noch nicht verkauften ausländischen thesaurierenden Fords bei der jährlichen Steuererklärung

                a) getan werden muss
                b) getan werden kann/sollte

                Das Thema ist leider nicht ganz einfach.

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