Hallo lochmenn,
also die Information zur Bescheiddatenabholung erfolgt wenn der Originalbescheid in die Post geht, du müsstest also den Bescheid schon haben oder die Post streikt ja, der müsste noch eintrudeln und auch nur dieser ist rechtsverbindlich.
Wenn im Papierbescheid dann der schöne Satz in den Erläuterungen irgendwo steht -> Die Ergebnisse der Verarbeitung wurden antragsgemäß zur elektronischen
Übermittlung bereitgestellt, dann hast du die Bescheiddatenabholung gewünscht, fehlt dieser Hinweis, dann hast du den Klick vergessen dein Problem hat sich in Luft aufgelöst ->dann gibt es nichts zum Abholen. Wäre nur die Mail mit der Frage -> gibt es noch andere Steuererklärungen die du übermittelt hast und diese ist gemeint.
Tschüß
P.S. Da musste ich mein Thread kurz unterbrechen und du liest jetzt -> ich war auf dem richtigen Dampfer mit meiner Antwort.