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FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

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    FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

    Hallo Forum,

    wer hat das gleiche Problem, dass es durch einen Verlustvortrag aus dem Jahr 2008(!) in seiner Erklärung gibt und derzeit die FA in Bayern für diese Fälle keine Steuerberechnung machen können? Ich habe meine EkSteuer für 2009 mit Elster gemacht und die Bearbeitung laut meines Sachbearbeiters ist fertig. Der Antrag kann aber nicht berechnet werden, da es ein Softwareproblem gibt. Wer hat mehr Informationen in Bezug auf Behebung des Problems?
    Vielen Dank im Voraus.

    Grüße, Z.

    #2
    AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

    Hallo !

    Da die Programmierung vom ElsterFormular-Programm und den Programmen innerhalb der Finanzbehörden/Finanzämter getrennt durchgeführt werden [ Abteilungen / Logistisch / Zuständigkeitshaltber ], wirst Du hier im ELSTER-AnwenderForum wohl keine Antwort erhalten.

    Wenn es die FA in Bayern betrifft, wird es aufgrund des EOSS/Konsens-Verbundes auch viele andere Bundesländer und deren Finanzämter betreffen, da wir alle die gleiche Software verwenden.

    http://de.wikipedia.org/wiki/EOSS
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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      #3
      AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

      oh toll, Baden-Württemberg freut sich schon auf das supertolle bayerische KONSENS

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        #4
        AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

        @ottoeisenherz
        Hessen ist auch schon ganz begierig drauf.

        @zobeltier
        Solidarisch lassen sich die "Altverluste" Fälle auch hier nicht rechnen.

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          #5
          AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

          Guten Morgen,

          vielen Dank für die ersten Rückmeldungen.

          Ich sehe mich hier als Kunde des FAs und finde die Kommunikation der Bayerischen FA in diesem Fall sehr bescheiden.

          Die Woche vor Ostern ging die Berechnung der "Verlustvorträge" laut meines Sachbearbeiters noch. Jetzt nicht mehr. Aber ich wüßte einfach gerne: Wird an der Fehlerbehebung gearbeitet? Auf welche Dauer muss man sich einstellen?
          Die Sachbearbeiter wissen das alles nicht, da sie an der letzten Stelle der Kette sitzen und selbst nicht informiert werden.

          Deswegen stellt sich die Frage: An welcher vorrangigen Stelle kann man sich informieren und die Sache beschleunigen?

          Grüße, Z.

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            #6
            @zobeltier
            Ich sehe es Zweiseitig - vom Betroffenen (bin ich auch) als auch von der anderen Seite ;-)
            Meine Erklärung erstelle ich erst, wenn ich weiß dass die Dinger auch bearbeitet werden können und tatsächlich LAUFEN. Dann habe ich auch eine gewisse Sicherheit, dass meine Erklärung mitsamt den Unterlagen an Ort und Stelle sind wenn sie bearbeitet werden können und nicht irgendwo auf einem "liegen lassen" Stapel ruhen (und der betreffende Kollege dann 3 Wochen Urlaub hat).

            Als Ottonormalsteuerzahler hat man wohl eher keine Chance, etwas zu beschleunigen. Man meldet sich beim Sachbearbeiter, regt beim Sachgebietsleiter an, beschwert sich beim Vorsteuer, meckert bei der Oberfinanzdirektion, droht beim Finanzministerium - beschleunigen tut das gar nichts.

            Aus welchen Gründen es letztendlich nicht geht, kann ich mangels Informationen nicht sagen - von oben wird allerdings versprochen, man arbeite mit Hochdruck vorrangig an diesem Problem. Ich gehe auch davon aus, dass dem so ist.

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              #7
              AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

              Zitat von Aron Beitrag anzeigen
              @zobeltier

              Aus welchen Gründen es letztendlich nicht geht, kann ich mangels Informationen nicht sagen - von oben wird allerdings versprochen, man arbeite mit Hochdruck vorrangig an diesem Problem. Ich gehe auch davon aus, dass dem so ist.
              Ich kann Aron seine Ausführung nur bestätigen - auch mir liegen diese Informationen so vor.
              Mit freundlichen Grüßen
              - AG1971 -
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                #8
                AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

                In den Finanzämtern stapeln sich diese Fälle.

                Ich kann Euch versichern, dass auch die Bearbeiter darüber nicht glücklich sind, die müssen sich täglich das Gemecker anhören.

                Letztlich liegt es an der Anzahl der zur Verfügung stehenden Programmierer.

                Man hat mit der Einführung der Abgeltungsteuer eine so grundlegende Gesetzesänderung geschaffen, an die damit verbundene Programmierung wurde nicht gedacht von unseren Bundestagsabgeordneten.
                Demzufolge hat man es auch versäumt, eine entsprechende Anzahl Programmierer einzustellen.

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                  #9
                  AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

                  Na ja, wie jedes Jahr halt ...

                  Die gute Nachricht ist nur: für NRW wurde noch für diesen Monat Abhilfe für dieses Problem angekündigt. Angeblich soll bereits ab dem 26.04. wieder ein Großteil der Fälle mit Verlustvorträgen wieder berechnet werden können.

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                    #10
                    AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

                    Es bleibt sowieso nichts anderes übrig als zu warten. Nun, es wäre sehr gut, wenn jemand der Informierten hier etwas schreibt, falls die Fälle wieder bearbeitet werden können. Vielen Dank im Voraus.

                    Grüße, Z.

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                      #11
                      AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

                      Hallo Forum,

                      wir schreiben den 06.05.2010. Gibt es aus den Bundesländern was neues zum Thema: Berechnung bei Verlustvortag? In Bayern scheint es noch zu hängen. Vielen Dank für Eure Info.

                      Grüße, Z.

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                        #12
                        AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

                        In SH schwirrt die Einschätzung Ende Juni 2010 im freien Raum

                        * Alle Angaben ohne Gewähr *

                        Eine Quelle Stand: 13.04.2010:

                        http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/selm/Selm-Finanzamt-Luedinghausen-raeumt-Probleme-ein;art931,875412

                        ZITAT:

                        Ende der Verzögerungen nicht abzuschätzen

                        Wie viel länger sich der Versand der betroffenen Steuerbescheide noch verzögern werde, sei momentan noch nicht abzuschätzen. Die zuständigen Stellen arbeiteten mit Nachdruck an der Fertigstellung der Programme und der Problembehebung, erklärt Schlüter. Das Finanzamt Lüdinghausen bittet die Bürger, noch etwas Geduld aufzubringen und von telefonischen Nachfragen abzusehen, um weitere Verzögerungen zu vermeiden.

                        Neuer Information vom 26.04.2010

                        http://www.finanzamt-luedinghausen.de/allgemein_fa/steuerzahler/aktuelles/20100428_Anlage_KAP.php

                        ZITAT:

                        Die aktualisierte Software zur Bearbeitung der Anlage KAP steht den Ämtern seit dem 26. April 2010 zur Verfügung und ist einsetzbar.

                        Im Vorfeld gab es in bestimmten Fällen Probleme, weil die Software zur Bearbeitung der Steuererklärungen mit Anlage KAP noch nicht vollständig aktualisiert war. Dies betraf zuletzt nicht mehr alle Erklärungen mit Anlage KAP, sondern nur Fälle mit bestimmten Verlustverrechnungen im Einkommensteuerbescheid. Auch diese Fälle können mit der neuen Programmversion gerechnet werden.
                        Zuletzt geändert von AG1971; 06.05.2010, 16:49.
                        Mit freundlichen Grüßen
                        - AG1971 -
                        Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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                          #13
                          AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

                          Hallo zusammen,

                          heute wurde mein Bescheid erstellt. Es dauerte dieses Jahr 2010 vom 01.02.2010 bis zum 10.06.2010. Ich wünsche allen herzlichen Glückwunsch, deren Bescheide nun bearbeitet werden können, nachdem es sehr viele technische Verzögerungen gab. Diesen Thread kann man schließen. Danke.

                          Grüße, Z.

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                            #14
                            AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

                            Haaaalt, noch nicht schliessen!

                            Mein FA (Bayern) hat mir gesagt, dass ihr Programm das noch nicht berechnen kann.
                            Schlimmer noch, die weigern sich sogar grundsätzlich die Altverluste mit Zeile 9 KAP zu verrechnen (Einspruch abgelehnt)!

                            LG
                            Silke

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                              #15
                              AW: FA kann aktuell Steuer nicht berechnen!

                              Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen [Stand:30.07.2010]

                              Einkommensteuer | Hinweis für die Bearbeitung der Anlage KAP (FinMin)

                              Die seit Ende Mai eingesetzte Software zur Bearbeitung der Anlage KAP kann noch immer einige Fälle nicht bearbeiten. Um ein fehlerfreies maschinelles Besteuerungsverfahren zu gewährleisten, müssen noch offenen Fachfragen geklärt und programmtechnisch realisiert werden. In Bayern rechnet man ab August mit dem Programmeinsatz.

                              Folgende Fälle können derzeit noch immer nicht bearbeitet werden:

                              * negative Einkünfte auf der Anlage KAP im Veranlagungszeitraum 2009
                              * ausgeübte Antragswahlrechte zur Verlustverrechnung
                              * Verlustvorträge bzw. im Veranlagungszeitraum 2009 neu entstehende Verluste aus dem gesonderten Verrechnungskreis "Leistungen"(§ 22 Nr.3 EStG)
                              * im Veranlagungszeitraum 2009 neu entstehende Verluste aus dem gesonderten Verrechnungskreis "private Veräußerungsgeschäfte"

                              Als Übergangslösung besteht derzeit die Möglichkeit, vorübergehend auf eine Verlustverrechnung zu verzichten, damit die Veranlagung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 AO erfolgen kann; die Verlustverrechnung wird dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Ein erneuter Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

                              Hintergrund: Die Einführung der Abgeltungssteuer bei Kapitaleinkünften ab dem Veranlagungszeitraum 2009 bedingte eine völlig neue Gestaltung der Anlage KAP sowie umfangreiche Änderungen bzw. Neuentwicklungen des maschinellen Besteuerungsverfahrens. Dadurch hat sich leider die Bereitstellung des Softwaremoduls zur Bearbeitung der Anlage KAP in den Finanzämtern verzögert. Auch viele Kreditinstitute haben große Probleme, die Regelungen der Abgeltungssteuer programmtechnisch umzusetzen.

                              Die seit 26. Mai 2010 eingesetzte Programmversion ermöglicht die Bearbeitung von Fällen mit Verlustvorträgen aus privaten Veräußerungsgeschäften und ausschließlich positiven Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften im Veranlagungszeitraum 2009.

                              Nach Klärung der noch offenen Fachfragen erfolgt die programmtechnische Realisierung. Der Programmeinsatz wird voraussichtlich im August erfolgen können.
                              Mit freundlichen Grüßen
                              - AG1971 -
                              Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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