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Anlage VOR Krankenversicherung

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    Anlage VOR Krankenversicherung

    Hallo,

    Ich habe ein Verständisproblem in der Anlage VOR (ist ja neu... leider verunsichert mich sowas immer...)

    Zuerst die Ausgangssituation:
    Mein Mann + Tochter sind privat Krankenversichert, ich selbst bin gesetzlich krankenversichert - seit Mitte letzten Jahres bin ich allerdings in Elternzeit.
    Wir haben ansonsten keine Riester / Lebensversicherungen.

    Was muss ich in der Steuererklärung eintragen:
    Die private Krankenversicherung ist in Zeile 14 eine Addition aller Beiträge die wir 2009 gezahlt haben, oder müssen hier noch AG-Zuschüsse abgezogen werden?
    Analog für die private Pflegeversicherung in Zeile 15 ?

    Wie rechne ich den Betrag aus, den ich bei der gesetzliche Krankenversicherung in Zeile 13 eintragen muss?? Finde ich den Betrag irgendwo auf der Lohnsteuerbescheinigung, oder muss ich da wirklich die Beiträge addieren??

    Kann ich sonst noch die "normale" / Pflicht-Rentenversicherung angeben? Oder welche Dinge kann ich jetzt darüber hinaus in der Anlage VOR angeben + wo?

    Aktuell bekomme ich bei der Steuerberechnung folgende Fehlermeldung:
    Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung lt.Nr.24 der
    Lohnbescheinigung übersteigen die geltend gemachten Beiträge zur geseztlichen Arbeitslosen-,Kranken- und Pflegeversicherung lt. Nr. 25 der Lohnbescheinigung und/ oder zur Kranken- bzw Pflegeversicherung. Bitte prüfen Sie, ob die Eintragungen zur Z. 25 nicht bereits um die Werte inZ. 24 gemindert wurden.

    Keine Ahnung was ich falsch gemacht habe...
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    #2
    AW: Anlage VOR Krankenversicherung

    Hallo,

    Die private Krankenversicherung ist in Zeile 14 eine Addition aller Beiträge die wir 2009 gezahlt haben, oder müssen hier noch AG-Zuschüsse abgezogen werden?
    Analog für die private Pflegeversicherung in Zeile 15 ?

    - erstmal richtig, falls Sie mit AG-Zuschüssen die Beihilfe meinen, die gehört auf keinen Fall dazu.

    Wie rechne ich den Betrag aus, den ich bei der gesetzliche Krankenversicherung in Zeile 13 eintragen muss?? Finde ich den Betrag irgendwo auf der Lohnsteuerbescheinigung, oder muss ich da wirklich die Beiträge addieren??

    - Der Betrag wird automatisch aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen

    Kann ich sonst noch die "normale" / Pflicht-Rentenversicherung angeben? Oder welche Dinge kann ich jetzt darüber hinaus in der Anlage VOR angeben + wo?

    - die Beiträge zur Rentenversicherung werden aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen.

    Ganz wichtig wäre zu prüfen ob in Zeile 10 die Kreuze bei "JA" gesetzt wurden bei Ehemann und Ehefrau.

    Tschüß

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      #3
      AW: Anlage VOR Krankenversicherung

      Kreuze in Zeile 10 habe ich für beide Personen gesetzt - Ich glaube ich habe mein Problem verstanden: Ich muss, als freiwillig gesetzlich Versicherte, hier Zeile 25 aus der Lohnsteuerbescheinigung noch meine freiwilligen Beiträge addieren, oder??? Deswegen ist dieser Betrag in der Zeile 25 auch so verdammt gering (habe schon gedacht mein AG hat hier ein Fehler gemacht - stimmt nicht mit den "gefühlen" gezahlten Beiträgen überein...)

      Aber in welche Zeile schreibe ich diese dann?? (Ehemals war es Zeile 71 der Lohnsteuererklärung - jetzt event. Zeile 13 der Anlage VOR??)

      Danke für die Hilfe!

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        #4
        AW: Anlage VOR Krankenversicherung

        die meldung bzgl. des größeren betrages in Zeile 24 ist lediglich ein hinweis, das ihr fall eben nicht zum standard der pflichtversicherten arbeitnehmer passt. das heisst jedoch nicht, das es falsch ausgefüllt ist.

        an den werten der lohnsteuerbescheinigung ist alles richtig, da darf nicht hinzuaddiert oder wegsubtrahiert werden, die kommen genauso ins elektronischen formular, wie sie auf ihrem ausdruck stehen.
        füllen sie einfach die beiträge zu ihrer kranken- und pflegeversicherung korrekt in die anlage vorsorgeaufwand, den rest macht das programm.

        'gefühlt gezahlt' finde ich übrigens schon hart... imho sollte man wissen, was man jeden Monat an seine Krankenkasse zahlt, insbesondere als privat oder freiwillig gesetzlich Versicherter, ggf. bekommt man von der Krankenkasse sogar jedes Jahr eine Beitragsmitteilung über die gezahlten Jahresbeträge - wofür die wohl gut ist? (also ausser zum Abheften ;-))

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          #5
          AW: Anlage VOR Krankenversicherung

          Hallo,

          also für die eigenen Beiträge Kranken- und Pflegeversicherung sind dann die Zeilen 13 und 14 in der Anlage Vorsorgeaufwand korrekt.

          Tschüß

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            #6
            AW: Anlage VOR Krankenversicherung

            Ich habe an der gleichen Stelle (gleiche Meldung) Verständnisprobleme. In Zeile 13 und 14 sind die Aufwendungen OHNE Beiträge aus Zeile 12 einzutragen. Zeile 12 ist automatisch aus der Lohnsteuerbescheinigung Nr. 25 übernommen worden ("Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag ohne RV/berufsständische Vers. und ohne steuerfreie AG-Zuschüsse KV/PV"). Woher bekomme ich die Information, was ich nun von Zeile 13 und was von Z. 14 abziehen muss? Danke im Voraus.

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              #7
              AW: Anlage VOR Krankenversicherung

              @HSeibold: je nachdem wie sie versichert sind, pflichtig, freiwillig, privat, sind unterschiedliche zeilen auszufuellen und der betrag lt lohnsteuerbescheinigung zeile 25 enthaelt unterschiedliche versicherungen.

              um die frage zu beantworten, was wo rein muss, ist also erstmal notwendig zu wissen, wie man versichert ist.

              gesetzlich pflichtversicherte tragen in 13 und 14 nichts ein, sie bezahlen ja auch nix. ihre beitraege zu KV und PV werden ueber den AG einbehalten und sind in zeile 25 lstb enthalten.

              freiwillig gesetzlich versicherte tragen die betraege, die sie selbst an die kasse gezahlt haben in die entsprechenden zeilen ein. uebrigens eher zeile 14 und 15, die zeilennummern stehen sehr tief. genau diese beitraege sind _nicht_ in zeile 25 lstb aufgefuehrt. stattdessen enthaelt hier zeile 24 wohl einen betrag, das ist der AG-Zuschuss, der wird bei der berechnung automatisch abgezogen.

              für privat versicherte gilt quasi das gleiche wie fuer freiwillig gesetzlich versicherte.

              private zusatzversicherungen tragen alle unabhaengig von der eigenen versicherungspflicht in die entsprechende zeile, je nach versicherungsart.

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                #8
                AW: Anlage VOR Krankenversicherung

                Ich bin aktuell auch von dieser Hinweismeldung verunsichert, daß die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse die geltend gemachten Beiträge zur Sozialversicherung übersteigen würden. Ich soll, so Elster, bitte überprüfen, ob die Eintragungen der Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung nicht bereits um die Werte der Zeile 24 gemindert wurden.

                Das blöde ist nur: so steht es leider in der Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung: "(ohne 23, 24)". Ich kann da jetzt aber doch auch nichts anderes in Elster eintragen, als in der Lohnsteuerbescheinigung steht, oder ?

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                  #9
                  AW: Anlage VOR Krankenversicherung

                  nein, zum wiederholten male: diese meldung bezieht sich auf die Abweichung der freiwillig versicherten zum gros der pflichtversicherten. wenn sie korrekt abgetippt haben, was auf ihrer lohnsteuerbescheinigung steht, dann ist das auch gut so.

                  wen es per se falsch waere wuerde das programm auch abbrechen und nicht nur einen hinweis zum ueberpruefen schreiben.

                  der sinn dabei ist, das die mehrzahl der normalen arbeitnehmer eben pflichtversichert sind, und hier wäre eine konstellation mit einträgen in zeile 24 lstb merkwuerdig, weswegen das programm generell zum nochmaligen nachsschauen auffordert.
                  unmöglich bleibt diese konstellation nicht, sie entsteht eben nur fuer weniger leute (freiwillig versicherte etc.)

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