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Abbruch Steuerberechnung bei Vorsorgepauschale

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    Abbruch Steuerberechnung bei Vorsorgepauschale

    Hallo,

    wer kann bei folgendem Problem weiterhelfen:

    Die Plausibilitätsprüfung ist fehlerfrei. Bei der Steuerberechnung bekomme ich aber dann folgenden Abbruch-Hinweis:

    "Es wurde die ungekürzte Vorsorgepauschale auf der Anlage N (ab VZ 2009 Anlage Vorsorgeaufwand) beantragt, jedoch sind auf der dritten Seite des Hauptvordrucks keine Eintragungen zu Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an Versorgungseinrichtungen vorgenommen worden oder auf der Anlage Zusätzliche Angaben fehlt die Angabe der Bemessungsgrundlage zur Kürzung des Vorwegabzuges."

    Die Anlage N benötige ich nicht, da ich als Grenzgänger in die Schweiz N-GRE verwende. In Deutschland deswegen auch nicht gesetzlich rentenversichert. Eine Kürzung des Vorwegabzuges ist auch nicht gegeben. Auf der dritten Seite des Hauptvordruckes können keine Angaben zur gesetzlichen Renten gemacht werden.

    Bin ratlos!!!

    #2
    AW: Abbruch Steuerberechnung bei Vorsorgepauschale

    Für welches Jahr ist denn die Steuererklärung? Ab 2009 sind die Angaben zur Rentenversicherung nicht mehr auf Seite 3 des Mantelbogens zu machen, sondern in der Anlage Vorsorgeaufwand. Haben Sie das schon probiert?

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      #3
      AW: Abbruch Steuerberechnung bei Vorsorgepauschale

      Hallo Gidius,

      die EST-Erklärung ist für 2009. In der Anlage Vorsorgeaufwand habe ich in Zeile 6 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingetragen. Hat leider auch nicht funktioniert. Die Beiträge zur Rentenversicherung sind gemäss Vorgabe in Anlage N-GRE einzutragen.

      Danke trotzdem.

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        #4
        AW: Abbruch Steuerberechnung bei Vorsorgepauschale

        Bitte die Anlage "Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung" hinzufügen und die Zeile 1 ausfüllen.

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          #5
          AW: Abbruch Steuerberechnung bei Vorsorgepauschale

          Hallo eva2010,

          Volltreffer! Es funktioniert. Vielen Dank.

          Hinweis für CH-Grenzgänger: Es ist vermutlich der Betrag aus Zeile 22 aus N-GRE einzutragen. Mit diesem Betrag werden am ehesten die Resultate der Steuerklärungen der Vorjahre erreicht.

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