Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Feststellungserklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Feststellungserklärung

    Im Jahre 1999 habe ich ein Haus gekauft. 50% gehören einer alten Dame, die in D. wohnt. Ich lebe jetzt in Thailand. Jedes Jahr hab ich die Anlage V abgegeben und dazu eine Feststellungserklärung. In der Feststellungserklärung wurde dann der Gewinn aufgeteilt 50 : 50.

    Zum Oktober 2007 habe ich das Haus verkauft. Zuerst wurde mir vom Sachbearbeiter gesagt, ich habe keine Steuererklärung mehr zu machen, weil ich in Thailand lebe. Ein neuer schrieb mir ich solle doch .... Na gut.

    Ich habe die Anlage V fertig ausgefüllt. Jetzt will ich die Feststellungserklärung machen, kann die aber nicht finden. Wo ist die bei Elster ? Oder alternativ wie erkläre ich dem Finanzamt, dass mir nur 50% vom Haus gehören ?

    #2
    AW: Feststellungserklärung

    Hallo

    mit der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen wird es nicht getan sein. Das Haus wurde 1999 gekauft und 2007 verkauft, also innerhalb der 10 Jahresfrist.

    Damit das nicht unliebsame Überraschungen gibt, sollte ein Gespräch mit einem steuerlichen Berater geführt werden.

    Kommentar


      #3
      AW: Feststellungserklärung

      Hallo,
      im Elsterformular ist es noch nicht möglich eine Feststellungserklärung zu erstellen.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Feststellungserklärung

        ein Gespräch mit einem steuerlichen Berater ?

        Mein Problem ist , Frau sophie m hat sicherich Recht, aber

        1. ich lebe nicht mehr in Deutschland

        2. das Haus wurde mit Verlust verkauft, aber wegen der Afa kann da nach fast 9 Jahren ein Gewinn raus kommen, habe ich gemerkt. Vorsicht, staatliche Abzocker am Werk ! Warum hab ich die Kiste nicht einfach angesteckt, sollte die nächste Frage sein.

        3. Ein Gespräch mit einem steuerlichen Berater ? Sicherlich ein kostenpflichtiges ? In Thailand gibt es keine deutschen Steuerberater. Deswegen wende ich mich an dieses Forum.

        4. Ich nehme den Verkaufspreis, plus Afa, minus Verkaufspreis , = kleiner Gewinn minus Werbungkosten (Herstellungskosten, Werbungskosten, Aussenanlage, Verkaufskosten )

        Ich habe alle Unterlagen vorliegen, es gab keine Zuwegung, die EG Wohnung existierte gar nicht und wurde neu geschaffen, Heizung neu gebaut, Reparaturen am Dach, endlose Massen an Kosten, die schreib ich brav aus meinen Steuern 1999 bis 2007 wieder ab und schreib die bei den Werbungskosten rein. Gibt es sehr fettes Minus.)

        Kommentar


          #5
          AW: Feststellungserklärung

          FRAGE:

          Muss ich mir jetzt WISO Steuersparbuch 2007 kaufen (bei denen ist eine Feststellungserklärung dabei) oder kann ich mir auch ein Formular mit der Feststellungserklärung wo downloaden und dem Finanzamt nachreichen ???

          Der Staat sollte mir doch die Möglichkeit geben eine Steuererklärung als Ganzes zu machen. Oder sehe ich das ein wenig zu dummdoof naiv ?

          Und schliesslich gibts seit Jahrzehnten Computer, wann werden die denn mal fertig mit dem Programm ?

          Kommentar


            #6
            AW: Feststellungserklärung

            Hallo

            so wie ich lese, ist der Sachverhalt ja bekannt.

            Steuerformulare kann man hier downloaden:

            https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do

            Sicher ist es möglich diese Erklärung dem FA nachzureichen.

            Kommentar


              #7
              AW: Feststellungserklärung

              HALLO SOPHIE, du hast eben Leben gerettet. Vielen Dank für die schnelle und freundliche Antwort !

              Kommentar

              Lädt...
              X